Fitnessstudio Mahnung?
Hallo zusammen,
beginn dieses Jahres habe ich zwei Zahlungen an mein Fitnessstudio zurückgezogen (März, April), da ich nicht bereit war meinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, weil aufgrund der Corona Pandemie unser Fitnessstudio geschlossen war.
Ich habe mich zuvor darüber informiert und es liegt in meinem recht Zahlungen zu verweigern, wenn das Studio geschlossen ist. Daraufhin wurde ohne meines wissen das monatliche Einzugsverfahren von meinem Studio eingestellt und dies ist mir bis heute nicht aufgefallen.
Heute (11.12.2020) habe ich meine erste Mahnung schriftlich erhalten, in der ich "letztmalig" darauf angewiesen werde (Es wird behauptet das es meine 2. Mahnung ist, ist jedoch falsch) die Zahlungen bis zum 03.12.2020 (Richtig gelesen, über eine Woche nach der Frist habe ich die Mahnung erst erhalten) auszugleichen. Die Mahnung beinhaltet unteranderem:
- Zahlungsaufforderungen für 5 Monate an dem das Studio geschlossen war
- 2 Mahnungsgebühren (Ich habe nur eine erhalten)
Da es mir natürlich unmöglich war, auf diese Mahnung rechtzeitig zu reagieren weil die Frist schon abgelaufen ist bevor ich den Brief überhaupt erhalten habe, muss ich ja davon ausgehen, das möglicherweise das Inkassobüro bereits kontaktiert wurde.
Zusammengefasst möchte ich nicht für die Monate zahlen, an den das Studio geschlossen war. Für die restlichen Monate zahle ich natürlich gerne das Geld zurück.
Nun meine Frage: Wie gehe ich damit jetzt am besten um? Soll ich jetzt als Erstes heute einfach mal direkt nur für die Monate zahlen, für die ich sicher (und gerne) zahlen muss, sprich an den Tagen an denen das Studio offen war?
Telefonisch ist niemand erreichbar und auf eine Antwort per E-Mail kann ich wohl bis nächste Woche warten. Ich möchte keine Probleme mit dem Inkassobüro da ich natürlich bereit bin zu zahlen, deshalb überlege ich direkt eine Zahlung über die Monate zu tätigen, an denen das Studio offen war.
Würde mich über jede Hilfe freuen, danke.
Tobi H.
2 Antworten
Hast du das Fitnessstudio schriftlich darüber informiert, dass du du für Zeiten, in denen keine Leistung erbracht wird, nicht zahlen wirst, und das Fitnessstudio bezüglich der Abbuchungen für die geschlossenen Zeiten zur Erstattung aufgefordert und eine Rückbuchung angekündigt, sofern keine Erstattung erfolgt? Vermutlich nicht. Das war dein erster Fehler.
Dein zweiter und deutlich schwerwiegenderer Fehler war, dich nicht um die Bezahlung der fälligen Rechnungen zu kümmern.
Du solltest zumindest die Beiträge für die Zeiten zahlen, in denen das Fitnessstudio geöffnet war, sowie etwaige Gebühren für geplatzte Lastschriften und die Mahngebühr für die letzte Mahnung. Und das bitte unverzüglich. Sprich (wenn möglich) sofort per Echtzeitüberweisung im Onlinebanking. Bitte unbedingt detailliert aufschlüsseln, wofür die Zahlungen sind!
Den Rest kannst du zurückweisen (und solltest du, wenn du ihn nicht bezahlen willst). Du solltest aber damit rechnen, dass es Fitnessstudio und ggf. Inkassobüro auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Wenn du eh einknickst, sobald Post vom Gericht auf dem Tisch liegt, vermeide Kosten und zahle die gesamte Summe sofort.
Wenn ich dir einen Entwurf für ein Schreiben an das Fitnessstudio erstellen soll, sag Bescheid. Dann brauche ich aber mal umfassende Informationen: Welche Zeiträume und Beträge werden in Rechnung gestellt? Wann war das Fitnessstudio geschlossen? Welche Beträge sind deiner Meinung nach also ungerechtfertigt? Wann hast du die Lastschriften für März und April zurückzogen? Was hast du schon mit dem Fitnessstudio besprochen / geschrieben?
ich würde alles schnell zahlen, am besten per sofortüberweisung, auch mit mahngebühren. und montag direkt nochmal anrufen. nicht weiter hinauszögern