Bekomme ich die Kosten für den Widerspruch (Einschreiben) gegen eine fälschliche Mahnung wieder?

2 Antworten

ich kann deinen Frust total verstehen, aber du willst der Forderung(Beweise vorausgesetzt) doch widersprechen, sodass diese Sache kaum in die nächste Runde gehen wird..... deine 6€ wirst du in einer separaten Klage gegen die Inkasso Firma einfordern müssen..... 🤔 lohnt sich dieser Aufwand ?


KatrinS173 
Beitragsersteller
 02.06.2021, 02:12

Es ginge einfach ums Prinzip.

Alarm67  02.06.2021, 07:41
@KatrinS173

Dann frage doch hier nicht blöd nach, dann mache es einfach, aus Prinzip!

KatrinS173 
Beitragsersteller
 02.06.2021, 16:22
@Alarm67

Ich wollte aber einfach gerne wissen, ob und wie das geht, weil ich noch nie etwas mit Gericht oder sowas zu tun hatte. Die Frage hat mir Ihr Vorgänger ja beantwortet, und ich habe dann seine Frage am Ende beantwortet. Es würde Ihnen besser stehen, wenn Sie etwas Freundlichkeit üben. Hätten Sie bei einem Mann genauso geantwortet oder halten Sie sich einfach für besser als die meisten anderen? Alles Gute für Sie.

Für eine Erstattungspflicht (Schadensersatzpflicht) des Inkasobüros oder der Kanzlei müsstest du schon Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das wird kaum möglich sein. Und da keiner von beiden freiwillig zahlen wird, müssest du klagen und dafür mit einer dreistelligen Summe in Vorleistung gehen. Das macht keinen Sinn. Die Kosten und der Aufwand für die Antwortschreiben sind allgemeines Lebensrisiko. Wenn du auf dem Feld vom Blitz getroffen wirst, kannst du auch niemanden verklagen.


KatrinS173 
Beitragsersteller
 02.06.2021, 02:13

Manche Menschen müssen mehr, manche weniger für 6 € arbeiten...

Alarm67  02.06.2021, 07:42
@KatrinS173

Dann frage doch hier nicht blöd nach, dann mache es einfach, aus Prinzip!

KatrinS173 
Beitragsersteller
 02.06.2021, 02:07

Das ist Vorsatz. Es hat nichts mit allgemeinem Lebensrisiko oder einem Blitzschlag zu tun, also schalten Sie bitte Ihren Zynismus ab und bleiben Sie dabei, auf die Frage einzugehen.

Answer123  02.06.2021, 15:14
@KatrinS173

Dann versuch mal, den Vorsatz zu beweisen. Wenn du klagen möchtest, bitte. Lass uns doch bei Gelegenheit wissen, wie es ausgegangen ist.

KatrinS173 
Beitragsersteller
 02.06.2021, 16:24
@Answer123

Ich dachte, es ginge einfacher als mit Klagen. Daher meine Frage. Das ist mir dann doch zu viel Aufwand. Und ja, ich glaube, den Vorsatz könnte man leicht beweisen, wenn man bedenkt, dass ich keine Schulden bei IKEA habe und es viele andere Menschen gibt, die davon betroffen sind. Seien Sie nicht so ängstlich! :-)

Answer123  03.06.2021, 00:07
@KatrinS173

Mit der Vorsatzunterstellung wäre ich an deiner Stellung ganz vorsichtig, besonders in der Öffentlichkeit. Der Vorsatzvorwurf gegenüber IKEA oder oder dem Inkassobüro bzw. der Rechtsanwaltskanzlei würde ja grundsätzlich auch einen Betrugsvorwurf enthalten. Damit bewegst du dich -wenn du derartiges nicht nachweisen kannst- ganz schnell im Bereich des § 186 StGB.

Und grobe Fahrlässigkeit darzulegen, halte ich ebenfalls für kaum möglich. Eine bloße Verwechslung lässt alleine erst mal maximal eine leichte Fahrlässigkeit vermuten. Weitere Details sind für uns aktuell nicht erkennbar.

Wenn du es trotzdem versuchen willst, oder weitere Informationen hast, kannst du gerne einen Rechtsanwalt beauftragen. Bedenke aber, dass neben den Kosten für deinen eigenen Rechtsanwalt und den Gerichtskosten im Unterliegensfall auch die Kosten des gegnerischen Anwalts an dir hängen bleiben.

Ich dachte, es ginge einfacher als mit Klagen.

Sicher: Wenn dein Gegenüber freiwillig zahlt. Ansonsten bleibt dir nur der ordentliche Rechtsweg.

Seien Sie nicht so ängstlich! :-)

Ich möchte diese Unterstellung nachdrücklich zurückweisen. Ich bin der Letzte, der dem Prozess mit einer großen Firma aus dem Weg geht, wenn dieser a) aussichtsreich ist und b) damit verbundener Aufwand und zu erwartende Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem Streitgegenstand stehen.

Das [Klagen] ist mir dann doch zu viel Aufwand.

Wer ist jetzt ängstlich?