SNES Shop Mahnung und Widerruf?
Hei zusammen,
ich hab in Januar etwas bei SNES-Shop.de etwas bestellt. Hier wird die Ware erst versendet wenn man bezahlt hat. Mir kam das aber komisch vor das mal mit Paypal Freunde zahlen soll.
Deshalb habe ich auf die Bestätigungsemail geantwortet das ich die Bestellung stornieren möchte und habe nicht gezahlt. Eine Woche später kam von einer anderen Email Adresse des Shops nochmal eine Zahlungserinnerung auf die ich wieder geantwortet habe das ich die Bestellung stornieren möchte.
Heute also 3 Monate später kam eine schriftliche Mahnung in der ich aufgefordert werde den Betrag innerhalb 7 Tagen zu bezahlen ansonsten wird der Anwalt eingeschaltet. Aber ist das überhaupt so richtig? Ich habe die Bestellung doch schriftlich storniert und hab auch keine Ware erhalten. Weiß ehrlich gesagt nicht was die jetzt nach 3 Monaten von mir wollen und was ich jetzt machen soll.
Danke schonmal für hilfreiche Antworten!
1 Antwort
Mir kam das aber komisch vor das mal mit Paypal Freunde zahlen soll.
Das ist in der Tat sehr dubios. Lustigerweise steht auf deren Webseite noch "Sicher zahlen mit PayPal" :)
Die ganze Webseite sieht ebenfalls ziemlich unseriös aus. Technisch auf dem Stand des letzten Jahrhunderts und ist weit weg von jeglichen juristischen Anforderungen. Die im Impressum genannte Firma existiert allerdings. Die Bewertungen im Internet (was auch immer davon zu halt ist) sind unterdurchschnittlich schlecht, Probleme bei Lieferungen und Retouren scheinen da demnach Standard zu sein, ganz besonders wenn man keinen Käuferschutz hat. Ich würde bei so einem Shop niemals kaufen.
Kannst du die Stornierung beweisen? Vermutlich nicht.
Also nochmal, dieses mal besser per Einschreiben Rückschein:
[Rücksendeadresse]
Einschreiben Rückschein
Filmu GmbH
Raderbroicher Str. 17
41564 Kaarst
08.04.2021
Bestellung auf SNES-Shop.de / Bestell-Nr. XXXXXX / Knd.-Nr. XXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich oben genannte Bestellung vom XX.XX.2021 über XXXX (Artikel-Nr. XXX).
Die Widerrufsfrist beginnt gem. § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a BGB erst mit dem Erhalt der Waren. Eine Übergabe der Ware ist bislang nicht erfolgt, dementsprechend ist die Widerrufsfrist auch noch nicht abgelaufen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch meine "Stornierung" vom XX.XX.2021 per E-Mail als Widerruf i. S. d. BGB zu verstehen war.
Mit freundlichen Grüßen
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Ergänzend könntest du diesen Laden wegen dem Missbrauch der Funktion "PayPal Freunde & Familie" noch bei PayPal verpetzen.
Die fehlende Datenschutzerklärung und das unverschlüsselte Kontaktformular wären ein Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten NRW.