Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungen

Ich habe eine Frage zu Sondertilgungen und der VKE.

In meinem Vertrag steht: Die Darlehnsnehmer haben das Recht das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Sofern in dem mit den Darlehensnehmern abgeschlossenen Darlehensvertrag bei Vertragsabschluss ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, kann im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung während dieser Sollzinsbindung die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge nicht überschreiten: - Ein Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, beträgt, 0,50% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, - Den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Was heißt das jetzt für mich? Ich habe jetzt extra eine niedrige Rate vereinbart um immer zahlen zukönnen. Aber auch mal mehr zu zahlen. MIt geänderten Zahlenwerten: Sollzinsleitungen während Zinsbindung: 50000 Nettodarlehnsbetrag: 70000 Sollzinsleitungen nach Zinsbindung: 56000 Wenn ich jetzt 10000 Ero Sondertilgungleiste was muss ich dann der Bank an VKE zahlen?

Kredit, Sondertilgung, Vorfälligkeitsentschädigung, Zinsbindung

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