Ich lebe getrennt, wollte das gemeinsame Haus verkaufen usw nun möchte sie es nicht mehr verkaufen, es stand aber schon ein Termin zur beurkundung fest, auch ein vertragsentwurf wurde ausgefüllt aber nicht unterschrieben. Können Kosten anfallen. Der Käufer hat den Notar bestellt und beauftragt. Aber mehr als den vorvertrag per Mail zu schicken hat er nicht gemacht. Der Termin wurde schriftlich eine Woche vorher abgesagt.
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Kann der Notar Kosten geltend machen, wenn der Termin eine Woche vor dem Termin für die Beurkundung abgesagt wird?
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