Kieferorthopädische Behandlung nach Unfall nötig - zahlt das eine Versicherung?
Mir ist klar, dass die Krankenversicherung kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene nicht übernimmt. Wie sieht es aus, wenn man einen Unfall mit Kieferbruch hatte und anschließend eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich wird. Sind das Ausnahmen, muss evtl. die private Unfallversicherung zahlen, wenn man eine hat?
3 Antworten
Krankenversicherungen bezahlen in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen. Wenn man z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr vernünftig kauen kann, werden die Kosten für Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen übernommen. Anders sieht es aus, wenn es um reine Schönheitsoperationen geht.
Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn das versichert ist. Und ob das versichert ist, steht im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen. Eine private Unfallversicherung ist eigentlich keine Kostenversicherung, es gibt eher feste Entschädigungsbeträge. Und die kann man dann verwenden, wie man mag.
In der PKV oder GKV? Bei einem Unfall ist zunächst festzustellen ob ein Fremdverschulden oder eine Sorgfaltspflicht vorlag, ob der Unfall ein Arbeitsunfall, Freizeitunfall oder Verkehrsunfall war.
Da jede Versicherung ihre eigenen Bestimmungen und Klauseln besitzt, können verbindliche Informationen nur den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Wurde der Unfall zum Beispiel bei einer als gefährlich eingestuften Sportart verursacht und Du hast keinen besonderen Tarif abgeschlossen, gehst Du leer aus.
Gerade bei zahnmedizinischen Behandlungen musst Du nachweisen können, dass der Schaden an Kiefer oder Zähnen nicht schon vor dem Unfall vorhanden war.