Auflassungsvormerkung sparen, wenn man Verkäufer gut kennt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist einfach immer ein Risiko vorhanden, wenn man darauf verzichtet.

Ich bezweifel allerdings, dass der Notar einen Vertrag ohne Auflassungsvormerkung machen wird.


Franzl0503  11.03.2014, 11:31

Dem Notar trifft hier eine besondere Belehrungspflicht. Verzichtet der Erwerber trotz des Warnhinweises, nimmt der Notar Belehrung und ausdrückl. Verzicht in den Vertrag auf, auch zu seiner eigenen Sicherheit wegen mögl. Regressanssprüche.

Die Auflassungsvormerkung ist noch das billigste am Kaufvertrag.

Ich würde darauf nie verzichten. Es gibt einfach Sicherheit, dass nichts passieren kann.

Schließlich passiert eine ganze Menge in der Zeit zwischen Kaufvertrag und Auflassung.

Der Kaufpreis fließt zumindest auf das Notaranderkonto, Grundschulden werden eingetragen und gelöscht. Sollte zwischenzeitlich eine Zwangshypothek eingetragen werden, könnte das zu Problemen führen.

Mit der Auflassungsvormerkung ist zumindest schon mal die Rangstelle der Eintragung gesichert.

Iphoner:

Der Notar belehrt und weist in der Verhandlung den Erwerber auf die besonderen Gefahren eines endgültigen Verzichts auf Bestellung und Eintragung einer Eigentumsverschaffungs-Vormerkung hin und nimmt dies auch in den Vertrag auf.

Die Vormerkung schützt gegen drohende Gefahren der Vereitelung des Rechtserwerbs, insbesonderes gegen anderweitige Verfügungen des Veräusseres, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Zwangshypothek, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung), Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Veräusseres, sie schützt gegen Haftungsbeschränkung der Erben des Verpflichtenden.

Manches liegt ausserhalb des Macht-und Einflussbereichs des Veräusseres, den du ja gut kennst..

Fazit: Auf Vormerkung nicht verzichten.

Ist der Kauf kreditfinanziert? Was sagt die Bank dazu? Wird die überhaupt auszahlen bevor nicht durch Auflassungsvormerkung gesichert ist, dass der Kauf wie geplant stattfinden kann?

Im Prinzip ja, aber ich würde hier enge Grenzen ziehen, was den Kreis der wirklich Vertrauten anbelangt. Kennst Du die genauen finanziellen Verhältnisse des Verkäufers? Wenn jemand z.B. scheidungsbedingt ein Haus verkaufen muß, kann auch eine drohende Privatinsolvenz dahinterstehen. Auch wenn das der eigene Bruder oder die eigene Schwester ist.

Schließlich ist die Auflassungsvormerkung zwar mit Kosten verbunden, aber der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen ohnehin das größte Investment in ihrer Lebenszeit, so daß - falls dabei etwas schief gehen sollte - mehr als nur der Immobilienkauf platzen dürfte. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll und meiner Meinung nach nur in sehr wenigen Fällen verzichtbar, eine Auflassungsvormerkung im Zuge der gesamten Immobilientransaktion beim Notar mit vornehmen zu lassen.