Leichter Wasserschaden soll durch starkes Heizen gelöst werden. Wer zahlt Heizkosten?
In der Wohnung über mir gab es ein Problem und dadurch ist an meiner Decke ein leichter Wasserschaden entstanden. Der Hausmeister, den ich nicht für sehr kompetent halte, hat gesagt man müsse dies nicht durch eine Firma reparieren lassen. Der Wasserschaden sei noch in einem Stadium in dem man durch viel Heizen alles wieder in den Griff bekommt und dies sei günstiger. Ich denke mir jetzt aber, dass es vielleicht für Ihn günstiger ist, aber keineswegs für mich, weil ich die hohe Heizkostenabrechnung zahlen muss. Kann ich auf eine Firma bestehen, auch wenn der Schaden zugegebenermaßen nicht so groß ist? Oder wenn nicht, kann ich wenigstens die Extrakosten der Heizrechnung auf den Schadenverursacher abwälzen?
4 Antworten
Ein leichter Wasserschaden trocknet durchaus bei normalem Heizen und Lüften. dadurch verschwindet aber nicht der Fleck an Wand oder Decke.
Du schreibst nicht, ob die Ursache des Wasserschadens beseitigt wurde. Diese Ursache löst sich im allgemeinen nicht in Luft auf.
In jedem Fall sollst Du Deinen Vermieter informieren. Du hast sowohl auf Ursachenbeseitigung, als auch auf professionelles Streichen des Schadens Anspruch.
Falls Du nicht Mieter, sondern Eigentümer bist, ersetze das Wort "Vermieter" durch "Hausverwaltung". Am Rest-Text ändert sich nix.
Wenn Dir ein Wasserglas aus der Hand fällt, rufst Du da gleich den Gebäudesanierer an? Natürlich nicht. Bei kleineren Waserschäden trocknet die Wand von selber aus und man braucht nichts weiter zu unternehmen. Die Befürchtung erhöhter Heizkosten ist völlig unbegründet. Natürlich muß die Ursache der Durchfeuchtung behoben sein.
ich weiß ja nicht wie groß deine Gläser sind, aber wenn bei dir ein Glas einen Flecken an der Decke unter dir schafft dann Respekt...
Bedauerlicherweise zeichnet sich der Ratschlag vielleicht am Ende durch Inkompetenz und Schadensersatzforderungen aus. Entscheidend für Dich ist die Schadensanzeige gegenüber Deinem Vermieter (oder notfalls dessen Bevollmächtigten). Du haftest nämlich bei unterlassener Schadensanzeige bei einer eintretenden Verschlechterung der Mietsache. Der Vermieter soll bitte alles richten.
Nehme den Rat von LitlleArrow an und lass den Vermieter entscheiden, ob eine Reparatur vorgenommen werden muss - oder nicht!!
Damit bist Du auf der sicheren Seite und haftest nicht für etwaige Folgeschäden.