Muss der Vermieter die Abzugshaube des Mieters bezahlen?
Dem Mieter wurde vor Einzug die Wohnung gezeigt. In der Küche befand sich ein 10 cm Loch auf 1,90 m Höhe das in einen Schacht führte. Da der Vermieter zurecht vermutete daß das das Loch für die Abzugshaube (Schlauch) ist, wurde der Mieter darauf hingewiesen. Dieser kaufte sich eine passende Küche mit Abzugshaube und montierte den Abzugsschauch an das vorhandene Loch. Nach 3 Monaten reklamiert der Mieter Schimmelbildung unter dem Schlauch an der Wand. Als die Hausverwaltung zum Problem mit dazugenommen wurde stellte die Hausverwaltung fest, daß der Schacht in der der Schlauch führt kein Abluftschacht ist, sondern einer in denen elektrische Leistungen verlegt wurden. Sie bittet somit unverzüglich den Schlauch zu entfernen. Dies wird der Mieter auch machen. Nun hat er sich aber umsonst eine Haube gekauft, da gar keine Vorrichtung für den Abluftschlauch vorhanden ist. Muss der Vermieter nun die Abzugshaube bezahlen oder hat der Mieter hier einfach pech gehabt? (Das Schimmelproblem ist zumindest erledigt, da der Schlauch entfernt wird.) Warum da nun ein Loch in der Wand ist, weiss keiner!
1 Antwort
Das ist wirklich eine interessante Frage und sie zeigt, dass Reden Silber und Schweigen Gold ist. Wenn der Vermieter brav den Mund gehalten hätte, könnte ihm niemand an Zeug flicken. Die Ablufthaube hat der Mieter dennoch nicht "umsonst" gekauft. Er kann die EBK ja in eine andere Wohnung mitnehmen und dort verwenden. Möglicherweise läßt sich die Abzugshaube auch ohne größere Umstände in eine Umlufthaube umrüsten. Für die ist ohnehin kein Kamin vonnöten.
Sorry, aber wofür hättest Du gedacht daß ein 100er Loch in der Wand in der Höhe der Abzugshaube ist? Soweit ich weiss war beim Verkauf der Wohnung noch ein Stück Schlauch dran. Es wurde also in der Vergangenheit schon falsch genutzt oder der vorige MIeter hat sich ein Loch geschaffen daß er nicht tun hätte dürfen. Überraschungen gibts immer.