Hallo zusammen,
aktuell bin ich als verbeamtete Lehrerin in Hamburg in Vollzeitig tätig. Im Mutterschutz und der Elternzeit ist zunächst geplant, mit dem Kind bei meinem Mann in der Schweiz zu sein. Das Kind wird vermutlich auch in der Schweiz geboren. Meinen Wohnort in Hamburg will ich jedoch zunächst nicht aufgeben, da es möglich ist, dass wir im Anschluss an die Elternzeit nach Hamburg ziehen.
Welche Möglichkeit gibt es Kindergeld zu beziehen?
Muss unser Kind zunächst in der Schweiz gemeldet werden oder in Deutschland, obwohl wir ja zunächst in der Schweiz sein werden? Muss ich mich mit Zweitwohnsitz in der Schweiz anmelden?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten!