Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt , OnlyFans
Dropshipping store was erwartet mich?

Hallo,

erstmal für die, die nicht wissen, was ein Dropshipping store ist:

Ich erstelle eine Website, auf welcher ich ein Produkt verkaufe. (Oft bekommt man besonders auf Social Media Plattformen Werbung zu solchen Webseiten). Dieses Produkt aber bestelle ich in China. Ich bestelle es aber nicht zu mir und dann zum Kunden sondern direkt beim Verkäufer mit den Daten des Kunden und bin somit der Mittelmann, über den der Verkauf dann abgewickelt wird und jener, der das Marketing übernimmt.

Nun zu meiner Frage: Ich habe inzwischen schon einen Store erstellt und auch alles dazu gemacht. Nur eben noch nicht das Rechtliche. Ich nehme stark an, dass ich hier in Österreich ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja eigentlich mit den Waren handle und ebenfalls Geld dadurch erwirtschafte.

Reicht da lediglich Anmeldung eines Gewerbes? Und wenn ja, kann ich dann mit diesem Gewerbe mehrere Online-Stores erstellen in den verschiedensten Nischen?

Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich bei einem Verkauf ins Ausland dort eine Steuernummer brauche oder wie genau das funktioniert? Ist es möglich, dass ich zB.: in die USA verkaufe (wie gesagt den Transport übernimmt der VK in China) und ich setze die Steuer nur hier in Österreich ab oder muss dort, wo der Kunde ist die Steuer abgeführt werden und es wird dort dann auch eine Steuernummer benötigt? Weil, sollte ich jene benötigen, wäre es wahrscheinlich am klügsten erstmal NUR innerhalb von Österreichs zu verkaufen.

Sorry für die lange Frage, ich hoffe, dass mir hier wer helfen kann :)

Danke & LG

Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuerrecht, Dropshipping
Wie lautet eine korrekte Geschäftsbezeichnung?

Guten Tag,

ich bin gerade dabei ein (Neben)Gewerbe anzumelden, da mein Termin beim Gewerbeamt nun zum dritten mal wegen Streiks verschoben wurde habe ich das entsprechende Formular nun per Mail von meinem Sachbearbeiter bekommen um es selbst auszufüllen. Dazu habe ich noch Fragen, welche ich in meiner Internetrecherche und das lesen von etlichen Seiten nicht eindeutig klären konnte:

  1. Im Angehängten Screenshot zu sehen, da ich keinen Eintrag ins Handelsregister möchte bleibt Feld 1 wohl gänzlich frei. Sehe ich das richtig, wenn ich keine Geschäftsbezeichnung nutzen würde, wäre mein Vor- und Zuname der einzige "Name" meines Gewerbes?

2. Da es natürlich irgendeinen Wiedererkennungswert geben soll bin ich auf eine Geschäftsbezeichnung angewiesen. Es heißt, dass diese nicht den Eindruck erwecken darf, dass es sich um ein richtige, im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Nach dem was ich gelesen habe ist das aber der Fall wenn hinter der Geschäftsbezeichnung "Inhaber ...", irgendwelche Anhängsel wie & CO o.ä. stehen, oder der Name den Eindruck einer falsche größe erwecken würde.

Ich war der Meinung, dass hinter dem Namen des Gewerbes in der selben Zeile auch mein Vor- und Zuname stehen müssen, Inhaber darf ich nicht verwenden und nachdem was ich gelesen habe muss, bzw. darf die Geschäftsbezeichnung nicht meinen Vor- und Zunamen enthalten, da diese eh nur für "schmückende" Anwendung gedacht ist.

Kurz: In Feld 3 trage ich nur meinen Phantasienamen (natürlich unter Beachtung, dass es diesen oder ähnliche nicht schon gibt) und nichts weiter ein?

Als Beispiel ein von der Form her gleicher, aber abgeänderter Name den ich verwenden möchte: 2D-Drage

Ich habe irgendwo etwas von Ortsbezogen gelesen, als Beispiel werden jedoch immer nur Namen wie „Gaststätte zum Grünen Baum", „Bistro Rossini“, „Moni‘s Boutique“ und so genannt. Wäre mein Name so auch möglich?

Ich danke schonmal im Voraus!

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Gewerbe, Gewerbeanmeldung

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