Angemeldete Tätigkeit: Onlineverkauf von digitalen Gütern und Dienstleistungen
Kleinunternehmerregelung
Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Die Kunden können sich im Fall B2B die Mehrwertsteuer so oder so geltend machen; habe mir sagen lassen, dass KUR hauptsächlich für (Privatkunden) nützlich sei.
Feld 108 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde. Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?
EDIT: Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.
Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge
Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?
Voraussichtliche Zahllast und voraussichtlicher Überschuss
Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?
Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.
Was genau bedeutet das? Was, wenn ich die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehme, der Umsatz dann aber höher ist?
Vielen Dank im Voraus! Quäle mich seit einigen Tagen schon mit dem ganzen Papierkram herum...