Online Einnahmen ohne Gewerbe?

Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin 19 und wohne in Österreich und verkaufe seit einem Jahr Malbücher auf Amazon KDP (99% der Käufer befinden sich in den USA). Ich habe mir den Account mit 14 erstellt und einfach über die Zeit Bücher hochgeladen, umsatz habe ich aber erst seit letztem Jahr gemacht.

Ich befinde mich für das Steuerjahr 2023 ca bei ~5000€ Umsatz und Ausgaben von 1100€ für Software, Marketing etc. In etwa 3000€ wurden mir auch erst 2024 ausgezahlt weil Amazon die Tantiemen mit 2 Monaten Verzug auszahlt. Nachdem man steuerliche Abgaben erst ab ~11.000 zahlen muss und ich außer durch Amazon kein anderes Geld verdient habe, habe ich mir in meiner Naivität keine Sorgen bezüglich dieser Thematik gemacht. Nun ist mir aber bewusst geworden das ich auch unter den 11.000 € pro Jahr ein Gewerbe hätte anmelden müssen…

Ich möchte auf jeden Fall verhindern das man mich früher oder später der Steuerhinterziehung beschuldigt und brauche deshalb Rat wie ich vorgehen soll. Reicht eine Steuererklärung auf FinanzOnline aus? Soll ich nun doch ein Gewerbe anmelden und wenn ja dann wie? Also sollte ich direkt die Karten offen legen oder hoffen das man mir bezüglich der bisherigen Einnahmen keine Fragen stellt.

Ich möchte das das ganze wirklich sauber abläuft und frage mich wie ich vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus!

steuerhinterziehung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Onlineshop
Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?

Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.

Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?

Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.

Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.

Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.

Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.

Habt vielen Dank.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Minijob, Steuern

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