In welches Steuerjahr fällt ein Vorschuss oder Abschlag?

Hallo zusammen,

ich muss leider etwas weiter ausholen um meine Frage richtig stellen zu können, vielleicht kann mir ja jemand wieterhelfen, der sich auskennt.

Ich habe im September 2013 auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung für eine Eventagentur gearbeitet. Da sie bei der Gehaltszahlung in Verzug geraten sind und "aufgrund von Abrechnungsproblemen" nicht das gesamte Honorar auszahlen konnten, erhielt ich im September einen Teil des Lohns ausgezahlt mit einem Vermerk auf der Lohnabrechnung 09/2013: "N79 Vorschuss/Abschlagszahlung" und "Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2014 verrechnet". Im April 2014 erhielt ich dann den Restbetrag.

Nun wurde mir für 2013 aber keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt mit der Begründung, es wurde lediglich ein Vorschuss ausgezahlt und es wurde eine Nachberechnung im April 2014 gemacht, womit der Vorschuss verrechnet wurde. Da ich meine Arbeit bereits erledigt hatte und ja schon Anspruch auf den Arbeitslohn hatte, läuft das dann noch unter Vorschuss?

Die Frage ist nun, ob ich für 2013 nicht eine Abrechnung erhalten hätte sollen, da der erste Teil (meiner Meinung nach eher eine Abschlagszahlung als ein Vorschuss) des Gehalts somit ins Steuerjahr 2013 fällt und der zweite Teil ins Steuerjahr 2014. Stattdessen erhielt ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung (ohne Lohnsteuerabzug) 2014 über den Gesamtbetrag. Damit bin ich nicht einverstanden.

Zu Recht? Hat die Agentur da nicht etwas "Krummes" gedreht? Zählt die Auszahlung nicht dann wann sie auf meinem Konto erscheint? Wie gehe ich mit der Problematik nun in meiner Steuererklärung um und kann ich eine Bescheinigung für 2013 verlangen sowie eine korrigierte Bescheinigung für 2014?

Vielen Dank für jeden Tip oder Hilfe!

Viele Grüße Stefanie

gehalt, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung
Pfändung von meinem Gehalt auf Konto von meiner Ehefrau

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage zu einer Kontopfändung. Das Konto von meiner Frau (kein P-Konto) wurde vom Hauptzollamt Heilbronn gepfändet da zu viel gezahlte Leistungen zurückerstattet werden sollen. Diese belaufen sich auf 450,- € für uns beide und sind durch einen Rechenfehler über 4 Monate entstanden den die ARGE gemacht hat, da wir beide berufstätig waren bzw. sind und das Gehalt schwankt musste man die ergänzenden Leistungen Monatlich neu berechnen.

Soweit so gut, wir haben uns Logischerweise auch dazu bereiterklärt das Geld wieder zurückzuzahlen da es uns ja offensichtlich nicht zusteht. Allerdings ist uns eine Ratenzahlung in Höhe von 50,- € im Monat verwehrt worden die ich dem HZA angeboten habe. Der Vollstreckungsbeamte wollte uns aufsuchen, diesen Termin hat er schriftlich abgesagt und wollte im Neuen Jahr kommen, ist er aber nicht und hat vorgestern das Konto meiner Frau gepfändet.

Allerdings bekomme ich am 10. Gehalt auf eben dieses Konto da ich (noch) kein anderes Konto habe, Gehalt ist auch als solches ersichtlich da auch im Verwendungszweck „Gehalt/Rente NAME“ steht, auch habe ich meine Lohnabrechnung auf der der Betrag cent genau beziffert wird in Höhe von ca. 600,- € den genauen Betrag kenne ich erst am 10. Dann ist die Abrechnung und das Geld da.

Darf das Hauptzollamt das Pfänden? Das Gehalt wurde von meiner Firma schon zur Überweisung veranlasst, ist also nicht mehr aufzuhalten. Kann man die Bank anrufen und eine Rücküberweisung des Betrages anweisen, mit der Lohnabrechnung als Bestätigung!? Eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber hat HZA schon beantragt allerdings verdiene ich nur zwischen 600-800,- € im Monat also konnte man nichts pfänden.

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

gehalt, Konto, Kontopfändung, Pfändung

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