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Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck

Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?

Hallo Community,

weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.

Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver

Arbeit, gehalt, Hartz IV, job, Lohn, Minijob, Arbeitsvertrag, Konsequenzen

In welches Steuerjahr fällt ein Vorschuss oder Abschlag?

Hallo zusammen,

ich muss leider etwas weiter ausholen um meine Frage richtig stellen zu können, vielleicht kann mir ja jemand wieterhelfen, der sich auskennt.

Ich habe im September 2013 auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung für eine Eventagentur gearbeitet. Da sie bei der Gehaltszahlung in Verzug geraten sind und "aufgrund von Abrechnungsproblemen" nicht das gesamte Honorar auszahlen konnten, erhielt ich im September einen Teil des Lohns ausgezahlt mit einem Vermerk auf der Lohnabrechnung 09/2013: "N79 Vorschuss/Abschlagszahlung" und "Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2014 verrechnet". Im April 2014 erhielt ich dann den Restbetrag.

Nun wurde mir für 2013 aber keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt mit der Begründung, es wurde lediglich ein Vorschuss ausgezahlt und es wurde eine Nachberechnung im April 2014 gemacht, womit der Vorschuss verrechnet wurde. Da ich meine Arbeit bereits erledigt hatte und ja schon Anspruch auf den Arbeitslohn hatte, läuft das dann noch unter Vorschuss?

Die Frage ist nun, ob ich für 2013 nicht eine Abrechnung erhalten hätte sollen, da der erste Teil (meiner Meinung nach eher eine Abschlagszahlung als ein Vorschuss) des Gehalts somit ins Steuerjahr 2013 fällt und der zweite Teil ins Steuerjahr 2014. Stattdessen erhielt ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung (ohne Lohnsteuerabzug) 2014 über den Gesamtbetrag. Damit bin ich nicht einverstanden.

Zu Recht? Hat die Agentur da nicht etwas "Krummes" gedreht? Zählt die Auszahlung nicht dann wann sie auf meinem Konto erscheint? Wie gehe ich mit der Problematik nun in meiner Steuererklärung um und kann ich eine Bescheinigung für 2013 verlangen sowie eine korrigierte Bescheinigung für 2014?

Vielen Dank für jeden Tip oder Hilfe!

Viele Grüße Stefanie

gehalt, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung

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