Hallo, ist es richtig,das der Kaufpreis eines Hauses auf das o.g.Konto überwiesen wird.Dier Notar leitet den Kaufpreis dann an die Erben bzw an den Testamentsvollstrecker weiter? Und muss der Testamensvollstrecker Auskunft über das ges. Erbe einschl. der Konten bei der Ban erteilen. Erfolgt da evtl. so etwas wie eine Abrechnugn an die jeweiligen Erben. Dankbar wäre ich für eine schnelle Antwort. Und... natürlich"alles gute für 2010
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