Kann ich mit 17 Jahren (in Ausbildung) mit Erlaubnis der Eltern ausziehen und eine Förderung beantragen?

Hallo,

und zwar geht es darum, dass ich gerne von Zuhause ausziehen würde. Ich mache momentan eine Ausbildung im Bereich GaLaBau und habe meinen Aubsildungsvertrag in der Tasche also schon unterschrieben. Ich bin im 1. Lehrjahr und bekomme derzeit ca. 310€. Eigentlich sollte ich mich freuen... dem ist leider nicht so denn Zuhause läuft es alles andere als gut weshalb ich auch schon in den Garten ziehen wollte. Bitte haltet mir jetzt keine Vorträge wie "Ach komm das bisschen rumgezicke hälst ja wohl aus". Die Momentane Situation kostet mich viel Kraft die ich lieber in die Arbeit und in die Schule stecken möchte. Meine Mutter ist damit einverstanden das ich so schnell wie möglich in meine eigene erste Wohnung ziehe. Sie unterstützt das indem sie mir monatlich das komplette Kindergeld gibt. Das sind ca. 180€. Für eine 1 Zimmerwohnung + Nebenkosten + Lebenserhaltungskosten reicht es aber dennoch nicht. Denn Internet und Fitnessstudio sollte auch drin sein. Das alleine sind 40€ + Die Fahrkarten die ich für die Woche Berufsschule brauche. Zur Arbeit fahre ich immer mit dem Fahrrad weshalb ich da das Geld für weitere Fahrkarten sparen kann. Nun (nach diesem Text in Spielfilmlänge) die eigentliche Frage: Kann ich irgendeine Form der Förderung beantragen? Würde mich über schnelle Rückmeldungen freuen und bedanke mich schonmal im Voraus.

P.S. Ich habe keine Scheu zu mehreren Anlaufstellen zu fahren und mich dort beraten zu lassen oder mir dort Infos einzuholen. Ich bin für jeden sinnvollen Vorschlag dankbar.

Ausbildung, Förderung, Auszug
Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

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