1. gemeinsame Wohnung mit Tochter, Mama kriegt Geld vom Amt Papa noch in Ausbildung?
Hallo, meine Freundin und ich wollen mit unserer Tochter in unsere erste gemeinsame Wohnung, jedoch sind wir ratlos was am schlausten für uns wäre. Sie wohnt mit unserer Tochter, ihrer Mutter und ihren 3 Geschwistern und teilt sich mit der kleinen ein Zimmer. Ich wohne bei meiner Mutter mit meinen 3 Schwestern und muss hier auch allmählich ausziehen, da meine Schwestern sich zu 3. ein Zimmer teilen. Da ich bis Sommer noch in Ausbildung bin und sie Geld vom Amt bezieht würden wir gern wissen, welche Möglichkeiten uns da geboten sind und an wen wir uns da wenden könnten. Danke im vorraus!
4 Antworten
Wendet euch an die Caritas, die beraten euch!
Alles Gute und viel Erfolg!
Geht zum Wohnungsamt der Stadt, denn ihr werdet Hilfe brauchen, um eine Wohnung zu bekommen.
Sobald Ihr gemeinschaftlich mit Eurer Tochter eine Wohnung bezieht, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Dein Einkommen wird bis auf einen Freibetrag auf Euren Bedarf angerechnet.
Euer Bedarf wäre dann ..... 2 mal 90% des Eckregelsatzes ( 563 Euro ) .... gesamt 1012 Euro zuzüglich des Regelsatzes für Eure Tochter 357 Euro ..... dazu kämen dann die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe:
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
oder Suchbegriff..... Kosten der Unterkunft plus Ortsnamen
Errechnung Freibetrag ( "erhöhter" Freibetrag als Auszubildender unter 25 )
https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/freibetragsrechner.html
Bei den geschilderten finanziellen Verhältnissen sehe ich eher ein Problem darin, eine entsprechende Wohnung zu bekommen.