Habt Schule das Recht, mir keinen Abschluss zu geben, wenn meine abwesende Betriebsprakrikum bereits benotet ist?
Hallo lieber Leute,
Ich möchte, dass ihr mir helft zu wissen, welche Rechte ich in diesem Fall habe. Lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen?
Aufgrund meiner Krankheit (Krankenscheinen sind erreicht) fehlte ich 1 Woche aus meinem 4 wöchigen Betriebspraktikum in Pflegebereich, aber habe ich trotzdem mein Beurteilung von diesem Praktikum mit Note 2 und Note 1 von Sischtstunde bekommen.
Ich war in den Ferien für einen Monat medizinische Untersuchungen (Ich habe Epilepsie),deswegen konnte meine felende Tage nicht nachholen.
Ich mache dieses Jahr meinen Abschluss und nächste Woche wird es eine Zeugnisausgabe stattfinden, bei der meine Schule mir mein Abschlusszeugnis nicht geben wird.Im Moment habe ich alle meine Prüfungen mit guten Noten (1,1,2,2,2) abgeschlossen.
Die Schule hat gezeigt uns unsere Abschlussnoten , in denen meine Fachpraktische Ausbildung mit der Note 1 abgeschlossen wurden.
Mein Schulleiter sagt, dass ich die Fehlendetagen in den Ferien nachholen soll, Danach kann ich meine Zeugnisse bekommen.
Rein theoretisch, werde ich nach dem Zeugnisabgabe nicht mehr Schülerin von diese Schule sein, und in diesem Fall bedeutet das, dass ich mein Ausbildung dieses Jahr nicht erreichen habe?
Kann ich diesen Fall rechtlich gewinnen?