Kenne Tatsächlich eine Person, die aktiv zu Hauptversammlungen nur wegen des Buffets. Ist sogar ne Person, von der man nichtmal annehmen würde, das Sie überhaupt Aktien besitzt.
Wende dich zusätzlich an Booking .com oder schreib ne schlechte Bewertung zum Hotel, das bringt Bewegung in die Sache, das mögen die gar nicht.
Bis 18. Lebensjahr bedimgungslos
Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium, spätest bis vollendung des 25. Lebensjahres. Aber nur für Zeiten, in denen Ausbildung oder Schule oder Studium stattfinden, sowie kurze Übergangszeiträume. Bei langer Arbeitslosigkeit oder Ausbildungslosigkeit entfällt die Unterhaltspflicht auch u25.
Die ganze Sache deinen Eltern melden, da du u 18 bist, bist du nicht voll Geschäftsfähig,. Deine Eltern hauen das dem VK dann um die Ohren und wickeln das ganze zurück.
Wenn jemand nicht sofort zahlt, setzt man ihm eine Zahlungsfrist. 1-3 Tage ist dabei normal, wenn derjenige sagt er braucht länger, auch mal 5 Tage. Daran ist nichts auszusetzen, da gibt es auch nicht die Polizei anzurufen.
Zahlt der Käufer nicht, dann stellt man den Artikel neu rein, verkauft man ihn dann zu einem geringeren Preis, kann man vom ersten Käufer Theoretisch Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns fordern.
Das ganze hat absolut nichts mit der Polizei zu tun, aber auch gar nichts. Das ist nur Druck machen.
Es ist das Allgemeinwasser, das kann er erstmal abstellen, denn das braucht ihr ja nicht, dann gießt ihr die Büsche eben nicht, ist nicht euer Problem, wer die Gemeinschaftsflächen pflegt.
Was nicht verbraucht wird, dafür müsst ihr natürlich auch nichts zahlen. Wasser wird nach Verbrauch berechnet.
Du kannst nur dort 5 € abheben, wo die Automaten das zulassen, die wenigsten Automaten haben 5 € Scheine.
GGf aber die Shell Tankstellen oder beim Einkaufen wenn du Cashback haben willst.
Geduldet ist Geduldet, dafür gibt es keine Masseinheit. Wenn du ansonsten ein unbeschriebenes Blatt bei der Bank bist sind 3 Tage üblich, hattest du schonmal Kredite nicht zurück gezahlt, kann es auch sein, das es gar keine Duldung mehr gibt, hast du einen regelmässigen Geldeingang, kann so eine Duldung auch mal gut 2 Wochen sein.
Wenn der Duldungszeitraum rum ist, bucht die Bank die letzten Lastschriften zurück bis dein Konto wieder auf Anschlag des normalen Dispos ist,dadurch fallen entsprechend Mahngebühren und Lastschriftgebühren bei den jeweiligen Gläubigern an.
Zinsen für geduldete Überziehung sind zudem erheblich höher als für einen normalen Dispo.
Solltest du also merken, das du das nicht innerhalb von 3-7 Tagen ausgleichen kannst, versuch den Dispo entsprechend anzupassen.
"Vermögensverwalter für den Nachlass" ist der falsche Begriff, denn deine Mutter ist noch nicht Tod. Er könnte höchstens eine Von der Mutter unterschriebene Generalvollmacht haben, die vor Ihrer Demenz aufgesetzt wurde.
Er benötigt jetzt zusätzlich die Zustimmung des Gerichtes oder eines Gerichtlich gestellten Betreuers für diesen Fall.
Alternativ kann er die Wohnung vermieten und eurer Mutter die Mieteinnahmen zukommen lassen.
Dann last ihn doch Auflaufen.
Das Erbe Ausschlagen muß man innerhalb von 6 Wochen nachdem man vom Tod des Erblassers erfährt. Wenn man das Erbe nicht Ausschlägt ist man Erbe. Wenn man sein Erbe nicht innerhalb von 3 Jahren einfordert, hat man seinen Erbteil verwirkt.
Gab es kein Testament beträgt sein Erbteil 1/6el Gab es ein Testament und er wurde enterbt, dann 1/12el(Pflichtteil). Zum Erbe gehören auch Schulden ergo währe auch vom positiven Erbteil entsprechend die Restschuld abzuziehen.
Ihr legt seinen Erbteil dann auf ein Treuhandkonto für 3 Jahre an. Fordert er das Geld, dann übergebt ihr ihm das, fordert er das nicht, dann geht der Betrag nach den 3 Jahren an die restlichen Kinder.
Ob er wirklich Verwandt ist oder nicht, dürfte unrelevant sein, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt.
Durch Corona, war es lange Zeit so, das der Zusteller im Auftrag unterschreiben durfte. Da wird jetzt nach und Nach wieder rückgängig gemacht.
Bei Leuten, die behaupten ihre Sachen nicht bekommen zu haben, hat die Post das schon rückgängig gemacht, bei den Leuten fordert der Scanner den Zusteller dazu auf, den Kunden unterschreiben zu lassen und lässt keine Zustellerunterschrift mehr zu. Ergo, wird dir der Zusteller entweder ab demnächst Sendungen nur per Unterschrift geben oder wenn er sauer auf dich ist, weil er die Sendung abgegeben hatte und nun die Post/DHL den Schaden von Ihm fordert, wird er dir ab sofort nichts mehr zustellen und du darfst wegen jedem Sch... zur Filiale, dir die Sendung selbst abholen.
Was würde passieren, wenn du nicht reagierst, einer Mieterhöhung muss man zustimmen.
Wenn du nicht zustimmst, bleibt alles beim Alten und der VM müsste vors Gericht gehen. Dabei würde der Formfehler auffliegen und der Richter entweder entscheiden, das die Mieterhöhung nichtig ist oder sie Bestätigen.
Wenn der Richter die Mieterhöhung aufgrund des Formfehlers für Nichtig erachtet, wird der VM einfach eine neue Formgerechte Mieterhöhung aufsetzen. Du gewinnst zwar Zeit, musst dich aber mit dem Ganzen Papierkram rumschlagen und auch einen Teil der Kosten für Anwalt und co selber zahlen.
Wenn die Mieterhöhung trotz Formfehlers rechtens ist, dann zahlst du anschließend die Mieterhöhung nach, dazu noch Gerichtskosten, deine Anwaltskosten und ggf auch Anwaltskosten des VM.
Ergo in beiden Fällen schadest du dir mehr, als das ganze etwas nutzt.
Teile dem VM einfach mit, das du das Schreiben aufgrund des Formfehlers als nichtig erachtest und das er dir ein neues Schreiben schicken soll. Damit hast du ggf dann einen Monat gewonnen, der aber niemandem weh tut.
Nein, mit dem Meldeamt gibt es kein Problem, das man mit einmal nicht mehr WBS berechtigt ist, führt nicht dazu, das man die Wohnung verliert.
Wenn dein Ex also damit einverstanden ist, dann kann alles so bleiben wie es ist.
Die Probleme entstehen erst, wenn er nicht mehr will und aus dem Mietvertrag raus will, da ihr dann gemeinsam kündigen müsst und eine Vertragsänderung nur auf dich nicht möglicj sein wird, weil wie du schon sagst Wohnung zu gross.
Ja, hast du. Da es Strassenland ist, ist hier die Polizei zuständig.
Der, der dich mit einziehen lässt, füllt die Wohnungsgeberbescheinigung aus. Das muß weder der Eigentümer noch der Vermieter sein, das kann eine Person des gemeinsamen Haushaltes sein, die dort wohnt und dich eben mit einziehen lässt.
Ergo dein Freund.
Dann stell sie in die Küche- Wobei das Badezimmer normalerweise die bessere Wahl ist.
Wirst du sehen, wenn du auf Bestellen gehst.
Die Staatlichen Hilfen sind ein Witz.
Für die Erste von März/April hat ein Bekannter jetzt den Bescheid bekommen, das er sie Aufrechnen soll und entsprechend zurückzahlen muss. Durch alle anderen Hilfen fällt er durch, weil er die 80% Umsatzeinbußen nicht erreicht sondern leicht drunter bleibt. ALG stehen ihm 40 €+KK zu dafür muß er seine Gesamte Buchhaltung vorlegen und auch das wird gegengerechnet.
Die 14000 galten bei ALG2 als Gelder zur Sicherung der Firma. Das heißt, das für die ersten 3 Monate eventuelle Einnahmen rauszunehmen waren, zum Leben und gegen ALG2 gegenzurechnen waren. Andersrum gelten diese Einnahmen aber auch als Einnahmen, die gegen die 14000 gegenzurechnen sind und somit das Geld wieder zurückzuzahlen ist. Sie zählen also Doppelt.
Zudem fehlen auch die Anträge auf der Förderseite, denn es steht ja bei Selbständigen ohne Mitarbeiter, zur Auswahl, ob man das per Steuerberater macht(der Geld dafür bekommt, das man vorschießen muss ohne zu wissen, ob einem die Förderung zu steht) oder ob man die Formulare selber einreicht.
Kurz, er lebt Privat derzeit von seinem Ersparten und versucht die Firma so zu führen, das wenigstens die Betriebskosten gedeckt sind, auch wenn er sich selbst derzeit nichts oder nur wenig rausnehmen kann.
Wovon er das Geld von April zurückzahlen will hat er noch keinen Plan, die Forderung hat ihn gestern ein wenig geschockt. Das er etwas zurückzahlen muss davon das ist im seit einiger Zeit bewusst, aber ungünstiger hätte man die Rückforderung nicht legen können.
Wenn er schon drin wohnt, dann hat er Glück, es gibt keine Impfpflicht, rauswerfen dürfen sie ihn also mit der Begründung nicht. Allerdings kann das Heim für zukünftige Einziehende ein Impfung vor Einzug verlangen.