Kenne Tatsächlich eine Person, die aktiv zu Hauptversammlungen nur wegen des Buffets. Ist sogar ne Person, von der man nichtmal annehmen würde, das Sie überhaupt Aktien besitzt.
Wende dich zusätzlich an Booking .com oder schreib ne schlechte Bewertung zum Hotel, das bringt Bewegung in die Sache, das mögen die gar nicht.
Bis 18. Lebensjahr bedimgungslos
Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung/Studium, spätest bis vollendung des 25. Lebensjahres. Aber nur für Zeiten, in denen Ausbildung oder Schule oder Studium stattfinden, sowie kurze Übergangszeiträume. Bei langer Arbeitslosigkeit oder Ausbildungslosigkeit entfällt die Unterhaltspflicht auch u25.
Wenn es eine WEG ist, gild das Mehrheitsrecht. Dabei zählt aber nicht die Anzahl der Personen, sondern die Mehrheit des Eigentums. Wenn also bei einem 3 Parteien Haus 2 Personen die Mehrheit haben können sie Gemeinschaftsflächen per Mehrheitsbeschluss bearbeiten lassen und die 3. Person zur Anteiligen Zahlung auffordern.
Wenn aber die Wohnung und Eigentum der 3. Person mehr als die hälfte des Eigentums einnimmt, dann haben die anderen keine Handhabe. Sie könnten nur in Notfällen, z.b. wenn der komplette Verfall ansteht, per Gericht dagegen vorgehen.
Sobald du auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" tippst, ist es eine Verbindliche Bestellung, genau dazu hat der Gesetzgeber diesen Button ja vorgeschrieben.
Wenn danach die Zahlung nicht durchgeht, liegt es im Ermessen des Shops ob er die Bestellung Storniert oder das Geld nachfordert.
Was kannst du jetzt machen? Du kannst versuchen die Bestellung deinerseits zu Stornieren. Bei Wareneinkäufen kein Problem wegen Wiederrufsrecht, bei Termingeschäften, ließ die AGB zum Thema Stornierung und versuche notfalls eine Kulanzlösung zu verhandeln
Wenn jemand anders in deinem Namen Bestellt, dann währe das Warenbetrug und mit einer Anzeige bei der Polizei abzuwenden.
Nein, das ist ein normaler Brief. Allerdings übernimmt die Post die komplette Verwaltung. Der Absender schickt den Brief als Datensatz an die Post, diese druckt den aus, verpackt ihn und schickt den ganz normal über dem Postweg an den Empfänger.
Ja, alles was älter wie 3 Monate ist kann Gebühren Verursachen. Du kannst bis zu 10 Jahre deine Kontoauszüge neu ordern, je älter, desdo teurer.
Im übrigen solltest du Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen wenigstens 3 Jahre aufheben, wenn nicht sogar bis zu 10. Hast du irgendwelche Kredite zu laufen, dann solange wie die Kredite laufen plus 3 Jahre um eben im Nachhinein nachzuweisen, das du bezahlt hast.
Ja, musst du.
Allerdings gibt es ein Urteil, das wenn keine Messgeräte vorhanden sind man den Verbrauchsabhängigen Teil der Heizkostenrechnung um 15% kürzen kann. Die Frage währe also inwiefern das hier anwendbar währe.
Der VM muss die Kaution innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen.
Der VM darf von der Kaution einen berechtigten Teil für die Nebenkostennachzahlung im Folgejahr einbehalten.
Stichwort berechtigter Teil, der VM müsste dir ggf. per Hochrechnung nachweisen, wie hoch deine Nebenkostennachzahlung nächstes Jahr in etwa sein wird. Den Rest muss er dir wie gesagt auszahlen.
Ergo schreibst du deinen EX-VM an und bittest um eine fundierte Schätzung und darum dir den Rest auszuzahlen.
Genau deswegen währe ein Testament die bessere Wahl gewesen.
Werden sich die beiden nicht Einig hilft ein Anwalt. Nur werden die Anwälte einen Großteil des Erbes für erhalten. daher sollte man versuchen, sich vorab zu einigen.
Grundsätzlich steht jedem die Hälfte zu.
Als Erbe hat man das Recht alle Finanzunterlagen einzusehen. Schenkungen der letzten 10 Jahre sind Anteilig ins Erbe mit einzurechnen. Ergo sollte der nichtpflegende Sohn die Kontoauszüge und andere Finanzunterlagen fordern und sich dadurch selber ein Bild machen. Der Pflegende Sohn muß nachweisen, was mit höheren abgezogenen Geldbeträgen gekauft wurden, die die normalen Lebenshaltungskosten übersteigen.
Zudem, wie auch immer der Streit ausgeht, das ganze Geld steht dem Pflegenden Sohn nicht zu. Mindest der Pflichtteil(hälfte des Erbteils) geht an den nichtpflegenden Sohn.
Im übrigen währe auch Sachleistungen gegenzurechnen, wenn z.b. der Sohn beim Vater gewohnt hat und keine Miete gezahlt hat währe das gegen Pflegeleistung und co aufzurechnen. Und ja, auch Verwaltung, Einkaufen und Wohnung sauber halten zählt dazu und wenn der Sohn das gemacht hat, dann hat er eine Pflegeleistung erbracht.
Das ganze ist also nicht ohne erheblichen Aufwand zu klähren. Ergo: Als Pflegender Sohn würd ich dem nichtpflegenden 10 000 anbieten und wenn der damit einverstanden ist, ist die Sache erledigt.
Die ganze Sache deinen Eltern melden, da du u 18 bist, bist du nicht voll Geschäftsfähig,. Deine Eltern hauen das dem VK dann um die Ohren und wickeln das ganze zurück.
Wenn jemand nicht sofort zahlt, setzt man ihm eine Zahlungsfrist. 1-3 Tage ist dabei normal, wenn derjenige sagt er braucht länger, auch mal 5 Tage. Daran ist nichts auszusetzen, da gibt es auch nicht die Polizei anzurufen.
Zahlt der Käufer nicht, dann stellt man den Artikel neu rein, verkauft man ihn dann zu einem geringeren Preis, kann man vom ersten Käufer Theoretisch Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns fordern.
Das ganze hat absolut nichts mit der Polizei zu tun, aber auch gar nichts. Das ist nur Druck machen.
Es ist das Allgemeinwasser, das kann er erstmal abstellen, denn das braucht ihr ja nicht, dann gießt ihr die Büsche eben nicht, ist nicht euer Problem, wer die Gemeinschaftsflächen pflegt.
Was nicht verbraucht wird, dafür müsst ihr natürlich auch nichts zahlen. Wasser wird nach Verbrauch berechnet.
Du kannst nur dort 5 € abheben, wo die Automaten das zulassen, die wenigsten Automaten haben 5 € Scheine.
GGf aber die Shell Tankstellen oder beim Einkaufen wenn du Cashback haben willst.
Geduldet ist Geduldet, dafür gibt es keine Masseinheit. Wenn du ansonsten ein unbeschriebenes Blatt bei der Bank bist sind 3 Tage üblich, hattest du schonmal Kredite nicht zurück gezahlt, kann es auch sein, das es gar keine Duldung mehr gibt, hast du einen regelmässigen Geldeingang, kann so eine Duldung auch mal gut 2 Wochen sein.
Wenn der Duldungszeitraum rum ist, bucht die Bank die letzten Lastschriften zurück bis dein Konto wieder auf Anschlag des normalen Dispos ist,dadurch fallen entsprechend Mahngebühren und Lastschriftgebühren bei den jeweiligen Gläubigern an.
Zinsen für geduldete Überziehung sind zudem erheblich höher als für einen normalen Dispo.
Solltest du also merken, das du das nicht innerhalb von 3-7 Tagen ausgleichen kannst, versuch den Dispo entsprechend anzupassen.
Steht im Vertrag kein Auszahlungsdatum muss das geld bis zum 01. des Folgemonats bezahlt sein.
Aber:
Fängt man mitten im Monat an zu Arbeiten, dann zahlen viele AG diesen Teillohn erst mit dem ersten vollen Lohn aus.
Da der 01.01. ein Feiertag ist solltest du deinen Lohn für November und Dezember bis zum 30.12 auf deinem Konto haben.
Du kannst natürlich deinen AG um eine Abschlagszahlung für November bitten.
"Vermögensverwalter für den Nachlass" ist der falsche Begriff, denn deine Mutter ist noch nicht Tod. Er könnte höchstens eine Von der Mutter unterschriebene Generalvollmacht haben, die vor Ihrer Demenz aufgesetzt wurde.
Er benötigt jetzt zusätzlich die Zustimmung des Gerichtes oder eines Gerichtlich gestellten Betreuers für diesen Fall.
Alternativ kann er die Wohnung vermieten und eurer Mutter die Mieteinnahmen zukommen lassen.
Dann last ihn doch Auflaufen.
Das Erbe Ausschlagen muß man innerhalb von 6 Wochen nachdem man vom Tod des Erblassers erfährt. Wenn man das Erbe nicht Ausschlägt ist man Erbe. Wenn man sein Erbe nicht innerhalb von 3 Jahren einfordert, hat man seinen Erbteil verwirkt.
Gab es kein Testament beträgt sein Erbteil 1/6el Gab es ein Testament und er wurde enterbt, dann 1/12el(Pflichtteil). Zum Erbe gehören auch Schulden ergo währe auch vom positiven Erbteil entsprechend die Restschuld abzuziehen.
Ihr legt seinen Erbteil dann auf ein Treuhandkonto für 3 Jahre an. Fordert er das Geld, dann übergebt ihr ihm das, fordert er das nicht, dann geht der Betrag nach den 3 Jahren an die restlichen Kinder.
Ob er wirklich Verwandt ist oder nicht, dürfte unrelevant sein, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt.
Durch Corona, war es lange Zeit so, das der Zusteller im Auftrag unterschreiben durfte. Da wird jetzt nach und Nach wieder rückgängig gemacht.
Bei Leuten, die behaupten ihre Sachen nicht bekommen zu haben, hat die Post das schon rückgängig gemacht, bei den Leuten fordert der Scanner den Zusteller dazu auf, den Kunden unterschreiben zu lassen und lässt keine Zustellerunterschrift mehr zu. Ergo, wird dir der Zusteller entweder ab demnächst Sendungen nur per Unterschrift geben oder wenn er sauer auf dich ist, weil er die Sendung abgegeben hatte und nun die Post/DHL den Schaden von Ihm fordert, wird er dir ab sofort nichts mehr zustellen und du darfst wegen jedem Sch... zur Filiale, dir die Sendung selbst abholen.
Was würde passieren, wenn du nicht reagierst, einer Mieterhöhung muss man zustimmen.
Wenn du nicht zustimmst, bleibt alles beim Alten und der VM müsste vors Gericht gehen. Dabei würde der Formfehler auffliegen und der Richter entweder entscheiden, das die Mieterhöhung nichtig ist oder sie Bestätigen.
Wenn der Richter die Mieterhöhung aufgrund des Formfehlers für Nichtig erachtet, wird der VM einfach eine neue Formgerechte Mieterhöhung aufsetzen. Du gewinnst zwar Zeit, musst dich aber mit dem Ganzen Papierkram rumschlagen und auch einen Teil der Kosten für Anwalt und co selber zahlen.
Wenn die Mieterhöhung trotz Formfehlers rechtens ist, dann zahlst du anschließend die Mieterhöhung nach, dazu noch Gerichtskosten, deine Anwaltskosten und ggf auch Anwaltskosten des VM.
Ergo in beiden Fällen schadest du dir mehr, als das ganze etwas nutzt.
Teile dem VM einfach mit, das du das Schreiben aufgrund des Formfehlers als nichtig erachtest und das er dir ein neues Schreiben schicken soll. Damit hast du ggf dann einen Monat gewonnen, der aber niemandem weh tut.
Nein, mit dem Meldeamt gibt es kein Problem, das man mit einmal nicht mehr WBS berechtigt ist, führt nicht dazu, das man die Wohnung verliert.
Wenn dein Ex also damit einverstanden ist, dann kann alles so bleiben wie es ist.
Die Probleme entstehen erst, wenn er nicht mehr will und aus dem Mietvertrag raus will, da ihr dann gemeinsam kündigen müsst und eine Vertragsänderung nur auf dich nicht möglicj sein wird, weil wie du schon sagst Wohnung zu gross.