mündlicher Kaufvertrag und trotzdem Verkauf an Dritte?


29.09.2024, 09:51

Achso, nun ist das Auto seit gestern online gelöscht. Und wir treten da ohne Auto, da wir unseres Anfang der Woche verkauft haben, da uns ja das Auto vom Verkäufer zugesichert wurde.

5 Antworten

Du kannst davon ausgehen, dass der Händler in der Zwischenzeit einen Käufer gefunden hat der mehr zahlt oder auf die Nachbesserung verzichtet hat.

Das ist mir auch mal passiert als ich dringend einen weiteren PKW brauchte.

Ich habe damals ( > 10 Jahre) innerhalb drei Tagen einen ähnlichen Wagen zu ähnlichem Preis bekommen (der läuft heute noch). Viel Glück b

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
... konnten es nur noch nicht mitnehmen, da uns der Verkäufer versicherte noch einige kleine Mängel zu beheben und neu TÜV zu machen. Er bot uns jedoch an, uns das Auto in der kommenden Woche zu uns nach Hause zu liefern und versicherte uns, sich am Montag oder Dienstag telefonisch zu melden.

Das klingt jetzt aber nicht wirklich so, als sei ein muendlicher Kaufvertrag bereits geschlossen worden. Es klingt eher nach: "Ja, da muss noch was gemacht werden. Ich werde mich Anfang naechster Woche melden und dann werden wir sehen, wie wir zusammen kommen und ob ueberhaupt."

Nicht jeder Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen ist Betrug. Den Weg zur Polizei kannst Du Dir sparen.

Wenn es wirklich einen Kaufvertrag gab ist der Verkäufer Euch jetzt zu Schadensersatz verpflichtet. Ist allerdings eine komplizierte Sache den Schaden ganz konkret zu berechnen. Geht zum Anwalt wenn Ihr Euch Hoffnungen auf Schadensersatz macht.

Ich würde stattdessen lieber auf Suche nach einem anderen Auto gehen.

Betrug ist das nicht, denn Betrug ist ein Straftatbestand an den ganz andere Voraussetzungen geknüpft sind (263 StGB) Betrug ist ein rechtswidriger Vermögensvorteil auf Kosten eines anderen, der z.B. durch Vorspielung falscher Tatsachen verursacht wird. Wo wäre das hier?
Hier hätte doch einfach jemand ein Auto weiterverkauft, welches er bereits einem anderen zugesagt hat. Aber auch das ist nicht rechtlich:

Ein geschlossener Kaufvertrag ist bindend und es gilt das Prinzip der Vertragstreue (242, 241 BGB). Wird er nicht eingehalten, kann die eine Seite von der anderen Seite Ersatzansprüche geltend machen (280 BGB). Dann ist der Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eintritt des Schadens entstanden ist (249 BGB). Das ganze ist recht abstrakt, denn wie will man die Höhe dieses Schadens genau beziffern? Und ohne Anwalt wird sich die andere Seite möglicherweise nicht darauf einlassen.

Das gilt natürlich auch bei mündlichen Verträge, dass sie bestehen und mit welchen Inhalten, ist natürlich schwieriger zu beweisen.

Ich würde mir die Arbeit sparen, dem Verkäufer im Internet eine entsprechende Bewertung geben, um andere zu warnen, und mir einfach ein neues Auto suchen

Polizei ist der falsche Weg, ein Betrug liegt nicht vor!

Der Verkäufer wird sicherlich alles abstreiten, also bleibt euch nur der kostenpflichtige Weg zum Anwalt.

Solltet ihr gewinnen, werden auch diese Kosten dem Verkäufer auferlegt!

Ob ihr dieses Risiko eingehen wollt, müsst ihr selbst wissen/einschätzen.