Autoversicherung, werde ich Strafe bekommen?
Heute ist folgendes passiert. Meine Freundin kam von der Arbeit mit meinem Auto zurück, und ein Lkw-Fahrer ist ihr hineingefahren. Der Fehler lag bei dem Lkw-Fahrer.
Bei unserem Auto wurde die hintere Stoßstange abgerissen und die Seitenwand und die Heckklappe des Kofferraums zerkratzt.
Das Auto ist momentan nicht fahrbereit, weil die Stoßstange herunterhängt und nicht wieder befestigt werden kann, da alle Befestigungen herausgerissen sind. Die Polizei war vor Ort und hat die Daten meiner Freundin und des Fahrers aufgenommen. Ich habe den Vorfall meiner Versicherung gemeldet und meine Freundin als Fahrerin angegeben. Leider ist sie nicht in der Versicherung eingetragen, was bedeutet, dass ich wahrscheinlich eine Strafe für diesen fehlenden Eintrag bekomme. Oder täusche ich mich?
Wie funktioniert die Versicherung in einem solchen Fall, wenn die fahrende Person nicht schuld an dem Unfall ist?
Und zweitens, wie bekomme ich das Geld für die Reparatur des Autos zurück? Das Auto hatte einen Wert von etwa 6000 Euro (Ford Focus 2016) und ist ziemlich stark beschädigt, sodass die Reparaturkosten ziemlich hoch sein könnten.
Der lkw Fahrer kam aus Mazedonien und der Lkw gehörte nicht ihm, sondern einer Firma. Sollte ich die Daten seiner Firma oder seine persönlichen Daten an die Versicherung weitergeben? Meine Versicherung ist bei Admiraldirekt. Hatte jemand vielleicht eine ähnliche Situation?
6 Antworten
Leider ist sie nicht in der Versicherung eingetragen, was bedeutet, dass ich wahrscheinlich eine Strafe für diesen fehlenden Eintrag bekomme.
Es derVersicherung war richtig, auch wenn die Fahrerin keine Schuld hat, denn es entspriucht den Versicherungsedingungen.
Alles was auf Deiner Seite zu machen ist, würde ich einem anwalt überlassen. Er wird von der Gegenseite (Versicherung) bezahlt.
Du brauchst keine Angst zu haben, weil die Fahrerin nicht als Fahrerin eingetragen war. schlimmstenfalls werden Dir ein paar euro Versicherungsbeitrag nachberechnet. Strafbar ist es nicht.
Hallo Peter,
Du musst den Schaden bei der Versicherung des LKW Fahrer geltend machen, weil nur von denen bekommst Du Deinen Schaden erstattet.
Bei Ausländern wird es in der Regel über die DBGK abgewickelt, an die solltest Du Dich wenden. Weitere Infos:
http://verkehrsunfall-ausland.de/verkehrsunfall-mit-auslaender-schadensregulierung/
Hi,
ich musste das erstmal paarmal lesen, weil in meinen Augen irgendwas nicht zu stimmen scheint
Meine Frage ...wer ist denn jetzt Schuld?
und wenn Ihre Freundin nicht Schuld wäre, warum melden sie es ihrer Versicherung?
naja ich habe aufm Apfelhof eingekauft, und irgendne Ingeneurin ist da aufm Parkplatz in mein Auto, sah ganz unerheblich aus, habe Polizei gerufen, habe auf Empfehlung eines Freundes mich an einen Gutachter gewandt, den er mir empfohlen hatte, der ist mit kreuzspiegel und mikrokamera in die Innenseite, kosten des Schadens ca 2500 euronen nebst Gutachterkosten von damals 600, welche die Versicherung übernahm.
ich würde unbedingt Gutachter empfehlen wie gesagt, kosten trug die gegnerische Versicherung
mein Auto ist nur auf mich versichert, dh nur ich darf fahren, spart mir 30 euronen versicherungskosten, wenn ich das nicht hätte, dürften mit meiner Zustimmung auch sie fahren, also verstehe ich nicht, warum ihre Freundin nicht fahren dürfte.
Und wenn die Polizei die Schuld beim lkw sieht, also in meinem Fall hat meine Versicherung da garnix mit zutun gehabt, weil nicht schuldig, daß ja nicht einmal im Auto, sondern war da im Laden gewesen, meine Versicherung hatte ich da nicht informiert, warum auch?
deswegen war ich am stutzen, das sie schrieben versicherung informiert
also ich würde einen Gutachter beauftragen
Deine eigene KFZ-Versicherung hat ja nichts mit dem Schaden zu tun, sondern die Versicherung des Unfallverursachers ist zuständig. Bzw. hilfsweise das "Büro Grüne Karte"
Ansprechpartner ist die Versicherung des Kfz-Halters, also die Firma. Wenn es sich um einen ausländischen LKW handelt, mit einer ausländischen Versicherung, dann gibt es eine deutsche Versicherungsgesellschaft, die die Schadensregulierung übernimmt. Diese Daten kann man bei dem Deutschen Versicherungsbüro Grüne Karte e.V. anfragen https://www.gruene-karte.de/de/willkommen/
Es ist aber auch richtig, wie hier schon erwähnt, dass du das alles über den Anwalt regeln kannst, der von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt wird.
ups, Andri123s Beitrag erst gelesen, nachdem ich meinen gepostet hatte :-)