polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”?

1 Antwort

Wird nicht mehr drin stehen. Die Löschfristen betragen je nach Straftat/Verurteilung 3, 5 oder 10 Jahre. Nur für Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherheitsverwahrung werden nicht gelöscht.

Aber auch sonst brauchst du dir keine Sorgen machen: Alle Erkenntnisse, z.B. auch aus früheren Akten, die älter als 10 Jahre zurückliegen, dürfen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen nicht mehr berücksichtigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung