Bürgergeld - Welche weiteren Leistungen kann ich beantragen?

3 Antworten

weder die Bremsen noch das Bußgeld werden übernommen. Du kannst in Härtefällen ein Darlehen beantragen.

Das steht in Par. 16j SGB II.

das kann ihnen anhand ihrer Angaben bzw nichtangaben niemand sagen...

Bevor sie jetzt nur noch Eurozeichen sehen... überdenken sie... ob sie überhaupt berechtigt sind... ansonsten könnte eine schriftliche Einreichung evtl eine Strafe wegen Leistungsbetrug nach sich ziehen...

zb ihr Auto...hatten sie das angegeben?... der Max Betrag darf höchstens 7500 Euronen betragen... ist ihr Auto mehr wert... hätten sie das angeben müssen... ansonsten müssen sie das verkaufen und Ihr Bürgergeld könnte eingestellt werden...bis ihr Vermögen aufgebraucht ist...

Ebenso hoffe ich für sie, das sie wertmässig angegeben hatten in ihrem Antrag... sie sollten wissen das bei Bürgergeldbezug verschiedene Datenabgleichungen durchgeführt werden... das kann 3 oder mehr Jahre dauern...aber irgendwann hat man sie am Harken... es wird ua das Finanzamt und die Krankenkasse abgefragt.. und bei der Krankenkasse wird alles gebündelt in Deutschland... vermögenswirksame Leistungen... Rentenbeträge... etcetc... ferner kann das Amt bis zu 6 Jahre bei Verdacht... eine Kontenabfrage ausführen... ich hoffe... sie haben da alles angegeben... ein finanzieller Selbstbehalt richtet sich nach ihren Berufsjahren... naja es gibt noch vielmehr... das ist mir erstmal eingefallen...

bevor sie etwas beantragen... überlegen sie auch... ob sie zb bei reifen... das Auto etcetc gemeldet hatten...

ich kenne ausm Bekanntenkreis eigentlich nur Bürgergeld und Wohngeld... Wohngeld kann ich nix zu sagen...

Autoreifen würde ich nein sagen... es sei denn sie benutzen das zur Arbeitsstrecke... aber dann wird nach Einkommen geprüft

es kann ihnen daher ein Verfahren wegen Leistungsbetrug drohen...sie müssten alles zurückzahlen im schlimmsten Fall...

Niemand weiß hier was sie in ihrem Antrag eingetragen oder ben nicht eingetragen hatten... denken sie nicht das Amt wäre dumm

das gilt auch für ebay... ebay kleinanzeigen oder sonstiger Verkauf online...das wird dem Finanzamt gemeldet ab 20 verkäufe bzw 2000 Euronen Warenwert und PayPal Beträge etcetc

habe fertig... frohes Nachbeantragen