Ich sehe hier keine Straftat, sofern es offensichtlich ist, dass die Seite des Buches alles andere war als ein Dokument, an dem du etwas manipuliert hast um den Schein zu erwecken, du hättest etwas offizielles.

Auch außerhalb des Strafrechts gibt es Gesetze, die dich für etwas heranziehen, was nicht erlaubt ist. Im Privatrecht kann jemand Unterlassung von dir fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Apple könnte dich sanktionieren, in dem sie dich z.B. für die Nutzung einiger Features sperren.

Mit der Angst, die du empfindest, musst du natürlich jetzt lernen zu leben. Das ist dein Gewissen, was sich meldet, dass ein Dumme-Jungen-Streich vielleicht doch auch mal Konsequenzen haben kann.

Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass du eine Strafe erhältst.

...zur Antwort

Alles richtig gemacht. Da wird wohl nichts mehr kommen, die hast du gut eingeschüchtert. Sollte doch noch so ein Abo kommen, würde ich direkt darauf verweisen, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast. Diesen Vertragsschluss sollen sie dir doch erstmal beweisen.

...zur Antwort

ist sowas cool, einen so viel älteren Freund zu haben? Ich würde fast meinen, dass der in seiner Entwicklung noch irgendwo stecken geblieben ist, warum sucht er sich nicht jemanden in seinem Alter? Ihrerseits wohl ein Akt der Rebellion, sich so jemanden zu suchen und sich damit gegen das empfunden spießerhafte Bürgertum der Eltern aufzulehnen.

Als Eltern würde ich ggfls. noch hinterfragen, warum meine gut behütete Tochter sich ausgerechnet jemand ganz Alternatives an ihrer Seite wünscht. Da ist wohl was in der Erziehung nicht ganz optimal gelaufen (zu viele Freiheiten oder zu wenig, zu viel Druck, Überbehütetsein oder Desinteresse). Nichtsdestotrotz spielt wohl auch Pubertät und das Austesten von Grenzen mitrein.

Die Freundin kann wenig machen, die wenn die Eltern ihrem Erziehungsauftrag nachkommen... 2 Jahre warten, bis sie 18 ist und selbst über ihr Leben entscheiden darf...

...zur Antwort

lass ihn mal ein video von dem touchscreen machen und die seriennummer dabei zeigen. möglicherweise wurde das gerät auch ausgetauscht und du sollst ein defektes zurückerhalten.

ich hätte es doch bei dem geld, was ich bezahlt habd, direkt am ersten tag ausprobiert

...zur Antwort

bitte um aufstellung der rücklastschriften mit angabe von höhe, datum und kontoverbindung, gleiche das mit deinen kontoauszügen ab und mit deinen getätigten "käufen" bei lottoland, ggfls. noch einmal mit deiner bank sprechen und da nachfragen, was ursächlich für diese situation sein könnte. evtl. ist eine bankverbindung nicht korrekt oder ein lastschriftmandat nicht hinterlegt?

...zur Antwort

Nicht du hast den Vertrag storniert, sondern Vattenfall. Du hattest Interesse an dem Bestand des Vertrags, ohne Vertrag hast du kein Interesse mehr an dem Heizkörperthermostat. Da eine Leistung seitens Vattenfalls unmöglich geworden ist, kannst du auch das Thermostat nicht weiter verwenden. Dieses war für dich ein zusätzlicher Anreiz, den Vertrag bei Vattenfall abzuschließen, du hättest es dir andernfalls nicht geholt und willst es jetzt auch nicht behalten und erst recht nicht bezahlen. Die können doch froh sein, dass du es noch nicht mal benutzt hast. Ich würde mich daraufberufen, dass über das Thermostat kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, welcher zu irgend einem Zeitpunkt die Zahlung eines Geldwertes für dich zur Folge haben könnte, jedenfalls dann nicht, wenn dich an den Umständen kein Verschulden trifft. Du hast zu keinem Zeitpunkt den Vertrag verletzt oder deren Erfüllung behindert. Du bist mit einer Herausgabe des Thermostates einverstanden und bittest um Übersendung eines Retourenetikettes.

Bezahlen würde ich das nicht.

Man müsste jetzt ansonsten den genauen Inhalt der AGBs kennen

...zur Antwort

bei einem fristablauf startest du komplett bei 0, was führerscheinstelle und tüv angeht. das heisst, du musst auch nochmal bei der führerscheinstelle einen neuen antrag stellen, der alte ist abgelaufen. es werden dann also nochmal die antragsgebühren fällig und auch die gebühren beim tüv

...zur Antwort

Das wird den Medizinischen Dienst sicher interessieren.
"Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen"

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-2/

erhebliche Beeinträchtung der Selbstständigkeit! Sehe ich hier nicht. Schmarotzt wohl jemand wieder durch das System.

...zur Antwort

Nein, der Hof ist nicht Mietsache, aber genausowenig hast du die Haustür, das Klingelschild, den Zugang zum Keller, das Treppenhaus oder den Platz, wo die Mülltonnen stehen gemietet. Wenn die anfallenden Aufgaben bei der Unterhaltung des Gebäudes auf die Mietparteien verteilt werden, dann hat jeder wohl einen Teil zu erledigen. Dafür muss kein Hausmeister organisiert werden, der Geld kostet. Ich kenne es nur so, dass die Personen, die den Hof reinhalten muss, auch das Unkraut am Rand entfernen muss. So häufig fällt das nicht an und es gibt verschiedene (umweltfreundliche) Wege, dem Unkraut den Kampf anzusagen. Ich hatte seinerzeit die Heckenpflege im Vorgarten zur Aufgabe, und dort wuchs elender Ackerschachtelhalm zwischen hoch, da warst du alle paar Tage zugange. Hätte ich lieber mal den Hof gemacht und dann wochenlang Ruhe gehabt.

Wenn du die Aufgabe nicht erledigen möchtest, kannst du auch einen Dritten damit beauftragen, der das für dich vielleicht erledigt, gibt vielleicht einige Kids, die sich gerne was zum Taschengeld dazuverdienen möchten?

...zur Antwort

Zu allem, was passiert, muss ein Bericht geschrieben werden. Anzeigen, Unfallberichte alles mögliche an Einsatzberichten, was auch nicht zur Anzeige gekommen ist. Das heisst, du wirst dich hinsetzen müssen und auch was zusammentippen müssen. Das kann niemand anders für dich machen, weil du ja vor Ort warst. Es muss später alles nachvollziehbar sein, wenn sich dann doch mal jemand beschwert oder r es wegen einer Straftat weiter zur Staatsanwaltschaft geht. Teilweise gehen Berichte auch an andere Behörden, wie das Ordnungsamt, die dann, weil keine Straftat im Raum steht, eine Ordnungswidrigkeitssache draus machen. Da muss das ganze dann natürlich auch nachvollziehbar sein, damit Zwangsmittel durchgesetzt werden können. Das sollte dir natürlich bewusst sein. Wenig los, wenig Berichte. Viel los, viele Berichte. Der Umfang kann dann auch immer unterschiedlich sein, je nachdem, wie groß der Einsatz war. Das kommt aber vermutlich auch mit der Routine...

...zur Antwort

das ist keine Straftat, aber eine zivilrechtliche Angelegenheit. Du kannst ihn auf Unterlassung verklagen.

...zur Antwort

der richtige weg wäre, über eine stellenneubewertung zu gehen. die "außerordnetlich schwierige stelle" ist dann ggfls. falsch eingruppiert und muss anhand der tätigkeitsmerkmale und dafür erforderlichen qualifikation neu bewertet werden. der öD kann nicht mal eben so gehälter verhandeln, da die stellen in der haushaltsplanung verankert sind

...zur Antwort
Verkäufer versendet falsch-Ware nicht angekommen?

Heyho, diese Frage schließt sich meiner letztgestellten an. Long Story short:

Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich einen Artikel gekauft (155€). Vereinbart war versicherter Versand. Der VK sagte, er macht es als Paket, ich stimmte zu. Letztendlich versendete er als normales EINSCHREIBEN (versichert bis 25€ -.-). Auf meine Nachfrage war er uneinsichtig und meinte, er mache das immer so und bliblablubb.

Nun das Problem: Einschreiben kam nicht an. Wurde laut Sendungsnummer angeblich zugestellt. Laut Nachverfolgung "Übergabe an Empfänger original", mit einer Unterschrift, die meinen Namen zeigt. Es handelt sich aber eindeutig und nachweislich nicht um meine Handschrift. Zudem habe ich einen Haufen Zeugen sowie evtl. sogar Kameraaufnahmen, die beweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht das Einschreiben hätte entgegennehmen können (habe es mir auf die Arbeitsstelle bestellt). Ergo heißt das für mich, der Bote hat meine Unterschrift gefälscht.

Wer haftet? Das Einschreiben ist nur bis 25€ versichert. An sich muss ich ja Schäden vom Zusteller einfordern. Der VK hat aber eigenmächtig und mutwillig anders als vereinbart und nicht ausreichend versichert versendet und somit ist er ja quasi Schuld, dass ich den Schaden habe. Der VK ist sich keiner Schuld bewusst. Sehr verzwickt Alles.

Soll ich auf Nacherfüllung pochen und da er es nicht kann vom KV zurücktreten, damit ich auf der sicheren Seite bin? Zurücktreten geht ja eigentlich nicht, da laut Sendungsnachweis die Ware zugestellt wurde... -.- Freue mich über Auskunft zur Rechtslage! Vielen Dank.

...zum Beitrag

Der Verkäufer hat anders versendet als vereinbart. Dadurch kann er sich nicht darauf berufen, dass die Gefahr des Sendungsverlustes nach Übergabe an den Transportdienst auf den Käufer übergeht. Dass er anders, als vereinbart, versandt hat, stellt eine Pflichtverletzung im Kaufvertrag dar, aus der du dann entsprechende Ansprüche ableiten kannst.

...zur Antwort

der führerschein ist offensichtlich falsch gedruckt. du erfüllst nicht die voraussetzungen, dass dir eine klasse a erteilt wird, da du die befähigung (prüfungen!) nicht nachgewiesen hast.(§15 abs. 1 fahrerlaubnisverordnung: befähigung (für eine klasse) in theoretischer und praktischer prüfung nachweisen")

der führerschein hätte dir beim tüv gar nicht ausgehändigt werden dürfen oder es wurde der falsche führerschein (der alte führerschein für die klasse a, der ja bei antragstellung schon für dich bestellt worden war), ausgehändigt, wo auch immer der führerschein mit der b196 ist? (§22 abs. 4 fahrerlaubnisverordnung: "wenn die prüfung bestanden ist")

sprich: nein, du darfst NICHT motorräder der klasse a fahren! (du hast die befähigung nicht nachgewiesen)

sobald die behörde sich deinen fall noch einmal aufruft (es erfolgen rückmeldungen vom tüv an die führerscheinstelle), wird es auffallen, dass du gerade mit dem falschen führerschein durch die gegend fährst, weil der dir beim tüv ausgehändigt wurde.

der führerschein muss dann eingezogen werden, du bekommst also entsprechend post. fährst du dann weiter mit klasse a durch die gegend, ist das fahren ohne fahrerlaubnis (straftat). auch wenn du einen führerschein vorlegst, auf dem die klasse a steht, würde sich das dann nicht mit den gespeicherten daten zu dir im zentralen fahrerlaubnisregister beim kraftfahrtbundesamt decken. diese daten werden beispielsweise auch bei polizeikontrollen abgefragt.

ich weiss nicht, ob du dieses risiko eingehen willst? denke auch daran, solltest du diesen führerschein jemals verlieren, musst du einen neuen beantragen. es ist sehr unwahrscheinlich, dass in der führerscheinstelle menschen sitzen, die deine akte mehrmals aufrufen und jedes mal auf beiden augen blind sind.

abschliessend ist zu sagen, dass du nicht dran schuld bist, dass das, was dir ausgehändigt wurde, falsch ist. aber du wirst ja selber wissen, dass du die klasse a nicht gemacht hast und sie deshalb nicht nutzen darfst.

menschlich gesehen würde ich mir aber übrigens auch denken "sind sie selber schuld".

...zur Antwort

einfach behaupten, dass das nicht du selbst gewesen bist sondern wer anders deine daten angegeben hat. du hast ja sicherlich nichts unterschrieben oder deinen ausweis vorgezeigt. ansonsten erstmal ignorieren

...zur Antwort

schriftlich unter fristsetzung auffordern zur herausgabe, ansonsten steht dir der zivilrechtsweg offen (ungerechtfertigte bereicherung - herausgabe). das ist nichts für die polizei.

kannst ja dazu schreiben, dass du das gern friedlich lösen würdest ohne weitere schritte zu gehen. pack eine genau liste dazu, welche sachen er dir zurückgeben soll. notfalls soll er alles in eine kiste packen zu einem verwandten, wo du die sachen auf jeden fall abholen kannst, wenn er wieder on tour ist. soll sich mal nicht so anstellen. oh man.

...zur Antwort

Das ist natürlich ärgerlich. Es ist gut, dass du so ehrlich geblieben bist und bemüht bist, alles zu klären. Soweit ich weiß, sind Unternehmen für solche Schäden durch Ihre Mitarbeiter doch versichert. Es war ja nicht mit Absicht und für die lange Schlange und die Enge kannst du nichts.

Das höchste der Gefühle wäre, dass dich dein Arbeitgeber für die Bezahlung der Selbstbeteiligung bei der Versicherung in Regress nehmen könnte. Wobei du hierfür eigentlich schon grob fahrlässig gehandelt haben müsstest, das sehe ich persönlich jetzt eigentlich nicht.

In jedem Fall ist es quatsch, dass du das bezahlen sollst, lass dir keine Panik machen von jemanden, der eh keine Ahnung hat.

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verkehrszivilrecht-schadenersatz/haftung/betriebsschaden

https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-01/firmenwagen-unfall-arbeitgeber-haftung-eigenbeteiligung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de

...zur Antwort

das ist fake. zeichensetzungsfehler, seltsame formulierungen, unterschiedliche absenderanschriften, noch nicht mal die richtige anrede. in der mahnung keine fristsetzung (kein datum... was soll "rechtzeitig" sein??). kontoinhaber und absender abweichend, keine angabe, von wann bis wann das 1. halbjahr der angeblichen mitgliedschaft dauert, und möglicherweise was es für ein mitgliedschaftstarif (basis, premium usw.) ist. die mahnung klingt schon richtig wie eine drohung. so schreibt kein seriöses unternehmen eine mahnung. die erste mahnung ist eigentlich immer noch eine freundliche zahlungserinnerung. Was auch fehlt ist die abteilung,/ der bereich, von der/ dem die mahnung jetzt veranlasst wurde. ganz allgemein gehalten. noch nicht mal ein ansprechpartner angegeben...

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.