Politische Sticker am Briefkasten?
Darf man politische Sticker an den Briefkasten anbringen, wenn man in einer gemieteten Wohnung wohnt? Ein Freund hat einen politischen Sticker an seinen Briefkasten angebracht und wurde daraufhin vom Vermieter kontaktiert. Dieser meinte, politische Sticker dort aufzukleben sei verboten, er dürfe nur "Bitte keine Werbung" o.ä. draufkleben. Dass das verboten sei, stand nicht im Mietvertrag.
Darf der Vermieter sagen, dass er zwar kein Problem mit Stickern an sich hat, aber politische Sticker verboten seien. Ein Grund wurde nicht genannt. (Falls sich jemand auskennt, gerne auch Paragraphen oder Urteile)
Danke im Voraus!
4 Antworten
Nun der Briefkasten hängt im gemeinschaftlich genutzten Räumen. Klar ist dort nicht alles mögliche erlaubt. Das würde die Hausordnung regeln, nicht der Mietvertrag. Die Hausordnung kann auch beliebig geändert werden.
Wenn es ein gemietets Reihenhaus ist, gibt es keine Hausordnung.
Süddeutsche Zeitung:
Extremistische Parteien ohne Halt
Während Aufkleber der größeren Parteien außen an der Wohnungstür oft stillschweigend geduldet werden, müssen Mieter Werbung für extremistische Parteien nicht hinnehmen. "Das Recht des Mieters zur freien Meinungsäußerung und Anbringen von Plakaten und Aufklebern innerhalb des Mietbereiches - auf und um Balkon, an den Fenstern und außen an der Wohnungstür - steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Friedenspflicht gegenüber der Hausgemeinschaft", betont der Berliner Mieterverein.
Ein Mitglied hatte gefragt, ob er sich das Bekleben des Briefkastens eines Mitmieters mit Emblemen einer rechtsradikalen Partei gefallen lassen müsse. "Nein", meinten die Mietrechtsexperten, denn besagte Friedenspflicht verlange "Rücksichtnahme auf die unterschiedliche Struktur innerhalb eines Wohngebäudes, etwa nach Alter, Familienstatus und Beruf" sowie die Achtung von Glauben und Weltanschauung, aber auch sonstiger politischer Überzeugungen. "In Anbetracht der Ziele einer rechtsradikalen Partei", heißt es dort weiter, "ist Werbung - und sei es durch Aufkleber auf Briefkästen - nicht geeignet, den Hausfrieden zu erhalten." Der Rat: "Man sollte notfalls gegenüber dem Vermieter auf Unterlassung bestehen."
https://www.sueddeutsche.de/geld/briefkasten-tabuzone-fuer-politik-und-werbung-1.565190
In meiner jüngeren Zeit habe ich übrigens mal in einem grösseren Mietshaus gewohnt mit überwiegend WGs. Daran vorbei führten verschiedene S-Bahn-Linien und der Eigentümer hatte auf dem Dach ein Plakat angebracht "Arbeit gibt es genug, der Lohnanspruch entscheidet".
Ich weiss gar nicht, welche Partei er damit empfehlen wollte oder ob einfach alle aus den Gewerkschaften austreten sollten.
Tut nichts zur Sache, aber fällt mir gerade ein.
Hinsichtlich der Außenansicht hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einem einheitlichen, ordentlichen Erscheinungsbild. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Mieters an der Anbringung politischer Aufkleber besteht hingegen nicht.
Den sich außerhalb der gemieteten Wohnung befindlichen Briefkasten kann der Mieter zum Erhalt seiner Post nutzen. Aufkleber (außer Verbot Werbeprospekte einzuwerfen) auf seinem Eigentum muss ein Vermieter nicht dulden.