Posten auf Handwerkerrechnung korrekt?

3 Antworten

Gibt es denn eine Vereinbarung über die Kosten? Wenn nein, würde ich den Posten erst mal nicht bezahlen. Ein solcher Posten ist nicht üblich i.S.d. § 632 Abs. 2 BGB. Eine bloße Ausweisung dieses Postens in den AGB dürfte m. E. auch nicht genügen (überraschende Klausel).


Andri123  09.02.2024, 00:46

Ja, üblicherweise sind solche "Gemeinkosten" ja in den Stundensätzen enthalten. Und bei den Materialkosten, die eben meist höher als Beschaffungspreis weiterberechnet berechnet werden.

Momogutefrage 
Beitragsersteller
 08.02.2024, 20:32

Vielen Dank, Answer 123 und Privatier59. Sie haben mir den Rücken gestärkt, das werde ich klären.

Naja ungewöhnlich, aber letztendlich berechnet jeder Selbständige solche Kosten, aber halt versteckt in den Material- und Lohnkosten.

Hier meint wohl ein Selbständiger seine Kalkulation ein wenig tranzparenter gestalten zu wollen, was aber erfahrungsgemäß nicht angenommen wird, in die Hose geht.

Heute ist Karneval. Da ist der Alkoholpegel hoch und der Blick verschleiert.

Kurzum: Ich glaube dir kein Wort.


Momogutefrage 
Beitragsersteller
 08.02.2024, 17:56

Hallo Privatier59, ich kann Ihre Skepsis verstehen. Es ist aber wirklich kein Scherz. Ich habe schon sehr viele Handwerkerrechnungen bezahlt, aber so etwas noch nie gesehen. Ich wollte einfach sichergehen, ob das nicht vielleicht doch neuerdings üblich ist.

Privatier59  08.02.2024, 18:17
@Momogutefrage

Wenn das wirklich stimmt, sollte man dem Handwerker raten den Beruf zu wechseln und Büttenredner zu werden.

Zahlen würde ich den Zuschlag nicht, es sei denn, das wäre vorab so vereinbart gewesen.