Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

Konto, Steuerrecht, Gemeinschaftskonto, Mieteinnahmen
Beste Anschlussfinanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe da ein kleines Verständnis Problem. Ich habe mir vor knapp 9 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und möchtest jetzt bald meine Anschlussfinanzierung in Angriff nehmen. Ich habe mir schon ein paar Angebote eingeholt und möchte bald einen Termin mit meiner ursprünglichen Bank vereinbaren. Mein Problem bei der Sache ist, das ich die Wohnung seit 2 Jahren vermiete und natürlich jeden Monat Mieteinnahmen ( 500 Euro Kaltmiete ) habe. Steuerliche hatte sich das jetzt so ausgewirkt, das ich knapp 900 Euro Steuern Nachzahlen musste an das Finanzamt. Das spielen natürlich auch noch andere Sache ein Grund und es liegt nicht nur an den Mieteinnahmen. So jetzt zu meiner Frage. Ich habe jetzt noch 68000 Euro Restschuld und möchte die natürlich bei den aktuellen Zinsen so schnell wie möglich tilgen! Ich habe aber gehört, das man am beste überhaupt keine Tilgung machen soll. Also was ist das beste Mittelmaß um am besten so wenig wie möglich Steuern nachzuzahlen und aber auch noch die Restschuld zu verringern. Mein Ziel ist eigentlich, die Wohnung in 20 Jahren spätestes schuldenfrei zu haben. Hat da jemand eine Idee was für mich hier das Beste wäre? Vielleicht noch der Hinweis, dass ich meine Hausfinanzierung selber noch habe und die Wohnung sich von alleine tragen sollte. Aktuell Kaltmiete 500, Nebenkosten 308 ( davon 100 Euro Rücklagen die ich selber trage ) mein Mieter gibt mir 500+200 ( Nebenkosten ) Euro und die Finanzierung ist im Moment 5% + 1% Tilgung für 380 Euro im Monat. Vielen Dank!

Anschlussfinanzierung, Mieteinnahmen
Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen
Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen
mietzahlung ohne überweisung, sonder bar

hallo und guten abend, heute habe ich mal wieder eine frage, und zwar geht es um 150 euro miete für eine betriebswohnung, meine tochter ist in der lehre zur pferdewirtin/bereiterin. da sie hierfür auf dem ausbildungsgelände wohnen muss, hat man ihr dort eine wohnung für 150 euro mtl. angeboten, diese hat sie nun vom 01.08.2011 bis zum 13.12 12 bewohnt, ohne mietvertrag. so nun kommt das eigenartige: die miete musste sie immer in bar und ohne quittung zahlen. nicht an den eigentlichen vermieter, sondern an die ehefrau des lehrherrn. nun kommt heraus, das noch die restliche dezember miete anteilig zu zahlen sei, das wissen wir auch, aber die novembermiete,welche schon gezahlt wurde, wie immer, in bar und ohne quittung,soll meine tochter nochmal zahlen. doch nun heisst es plötzlich, das sie diese an einen anderen überweisen soll, nämlich an den richtigen vermieter ,von dem wir erst heute erfahren haben, anstatt,wie bisher an die frau des lehrherrn.warum erst in immer bar und nun plötzlich auf ein konto.was können wir tun, um nicht die doppelte miete zahlen zu müssen, da kein beweis da ist, das diese bereits bezahlt wurde.alles ist ein wenig spanisch für uns......hat evtl. jemand hier eine erklärung???? wollten die sich die vielen monate bereichern an der miete, ohne steuern hierfür zu zahlen???? das erklären würde ja die barzahlung ohne quittung.........und nun plötzlich kam ihnen jemand auf die schliche, deshalb nun per konto??? komisch ,oder???? Bitte nur ernstgemeinte antworten, und verzeihung wg, der kleinschreibung. die großstelltaste klemmt......danke

Überweisung, Mietzahlung, Mieteinnahmen