Mieteinnahmen als Minijob?
Meine Frage ist, ob ich Mieteinnahmen, wenn sie die 520€ Grenze nicht überschreiten als Minijob neben meinem Hauptjob annehmen könnte.
4 Antworten
Minijob= Das ist eine Anstellung bei einem Arbeitgeber, die lediglich in der Höhe auf 520,- Euro begrenzt ist und eine vereinfachte Regelung bei Sozialversicherung und Steuern hat.
Vermietung = Hier wird der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. Es hat nichts mit einem Anstellungsverhältnis zu tun.
Mieteinnahmen sind doch kein Minijob, was sollten die mit einer 520€ Grenze zu tun haben? Das sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und diese sind somit eine gesonderte Einkunftsart, die in der Steuererklärung auch gesondert anzugeben sind.
Am Ende wird sowieso alles zusammengezählt.
Eben nicht: Ein echter Minijob wird ja vom Arbeitgeber pauschal versteuert und nicht vom Arbeitnehmer.
Nein.