Fiktive Mieteinnahmen bei Elternhaus?
Folgende Sachlage: nach Scheidung wurde Elternhaus (alleiniges Eigentum noch mit laufender Darlehensbelastung) teilweise an Angehörigen vermietet, mit reduzierter Miete gegen Erhaltungsleistung/Sanierung in Eigenleistung.
Expartner verlangt in Unterhaltsberechnung nun Berücksichtigung hoher fiktiver Mieteinnahmen - man könne an Fremde vermieten und mehr verlangen.
Hintergrund: Bruder könnte sich vergleichbare Wohnung nicht leisten, übernimmt aber alle Arbeiten und Reparaturen am ehemals eigenen Elternhaus. Eigentümer selbst ist gesundheitlich und finanziell dazu nicht in der Lage, möchte aber Haus nicht verlieren.
Was tun?
1 Antwort
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grundsätzlich einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Demnach hast du für dieses Objekt diese Überschussrechnung zu erstellen.
Wenn du mit dem Bruder für einen entsprechenden Zeitraum nur einen Teilbetrag der angemessenen Miete vereinbart hast, muss im Mietvertrag der erforderliche Umfang der Renovierungsarbeiten genau festgehalten sein. Alles andere ist unzulässig.
Die Belege über geleistete Reparaturen des Mieters musst du ebenfalls vorlegen. Sollte sich dann herausstellen, dass du "unter Wert" vermietest, um deinem Bruder zu gefallen und um die Unterhaltszahlungen zu reduzieren, wird eine angemessene Miete zugrunde gelegt. Das entscheidet dann im Zweifelsfall das Familiengericht.