Mietpool Guthaben nach verkauf der Immobilie?

Moin

ich habe Ende Februar 2019 eine ETW verkauft die in einem Mietpool war. Ende 2018 wies die Abrechnung des Mietpools ein Guthaben aus (über die monatliche Ausschüttung hinaus).

Die Nebenkostenabrechnung für 2018 wies ein Defizit der Wohnung aus, das jetzt -durch den Verwalter- zusätzlich vom Käufer der Wohnung eingefordert wird, da er zum Zeitpunkt der ETV/Versand der Einladung, Eigentümer war.

Mir ist klar, daß der Käufer die Abrechnungsspitzen für 2018 tragen muß bzw. bekommt. Er ist nicht im Mietpool.

  1. Wie verhält es sich mit meinem -anteiligen- Mietpoolguthaben (bis zum Zeitpunkt der Veräußerung)? Es müsste doch eigentlich -anteilig- mir zustehen!? Oder habe ich das Mietpoolguthaben -analog der Abrechnungsspitzen- ebenfalls mitveräußert?
  2. Der Verwalter rechnete die Abrechnungsspitze für 2018 sowohl über den Mietpool ab fordert jedoch auch parallel vom Käufer ein. Dadurch wird die Arbechnungsspitze aber doch doppelt abgerechnet? Der Verwalter müßte doch dann das Mietpoolergebnis entsprechend nach oben korrigieren, wobei sich das Ergebnis insgesamt erhöht (für meine Wohnung entsprechend Anteilig)?

Leider bekomme ich keine Auskunft vom Verwalter, mit der Begründung das ich nicht mehr Eigentümer bin.... selbst die Abrechnung 2018/2019 muß ich mir über den Käufer besorgen. Die Mietpoolabrechnung 2019 liegt mir ebenfalls nicht vor (und dem Käufer auch nicht, da er nicht im Mietpool ist), so daß ich nicht weiß wie der Stand des Mietpoolguthabens zum Veräußerungszeitpunkt war. Alles sehr verwirrend....

Können Sie da etwas Licht in die Sache bringen???

Vielen Dank! :)

Immobilienverkauf
Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.

Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.

Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.

Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.

Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.

Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.

Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.

Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.

Wir drehen uns im Kreis…

Immobilien, Immobilienkauf, Immobilienverkauf