Hallo! Eine Familie bittet mich bei folgender Herausforderung um Unterstützung:

Ein Ehepaar, beide in das Grundbuch eingetragen, möchten Ihre Wohnung verkaufen. Die Ehefrau ist dement und nicht mehr geschäftsfähig. Als Sie noch gesund war hat Sie Ihrer Tochter eine Generalvollmacht erteilt, die leider nicht notariell beglaubigt bzw. beurkundet wurde.

Mir ist bekannt, dass die Vollmacht mit privater Unterschrift nicht für den Verkauf einer Immobilie verwendet werden kann.

Die dementen Mutter braucht nun einen Betreuer und der Verkauf muss vom Betreuergericht genehmigt werden.

Meine Frage:

Können auch Familienmitglieder Betreuer sein? Könnte auch der Ehemann zum Betreuer bestellt werden? Darf er dann die Immobilie verkaufen, obgleich auch er im Grundbuch steht? Oder könnte auch die Tochter die Betreuerin werden?

Viele Grüße