Wohnungsverkauf bei Geschäftsunfähigkeit (Demenz)?
Hallo! Eine Familie bittet mich bei folgender Herausforderung um Unterstützung:
Ein Ehepaar, beide in das Grundbuch eingetragen, möchten Ihre Wohnung verkaufen. Die Ehefrau ist dement und nicht mehr geschäftsfähig. Als Sie noch gesund war hat Sie Ihrer Tochter eine Generalvollmacht erteilt, die leider nicht notariell beglaubigt bzw. beurkundet wurde.
Mir ist bekannt, dass die Vollmacht mit privater Unterschrift nicht für den Verkauf einer Immobilie verwendet werden kann.
Die dementen Mutter braucht nun einen Betreuer und der Verkauf muss vom Betreuergericht genehmigt werden.
Meine Frage:
Können auch Familienmitglieder Betreuer sein? Könnte auch der Ehemann zum Betreuer bestellt werden? Darf er dann die Immobilie verkaufen, obgleich auch er im Grundbuch steht? Oder könnte auch die Tochter die Betreuerin werden?
Viele Grüße
2 Antworten
Familienmitglieder können Betreuer werden.
Interessenkollisionen werden durch Bestellung eines Ergänzungspflegers ausgeschlossen. Auch das könnte ein Verwandter sein.
Die Frage ist allerdings, ob ein solcher Immobilienverkauf durch das Gericht genehmigt wird. Dafür müßten gute Gründe vorgetragen werden und es müßte gesichert sein, daß der Verkaufserlös weiter im Vermögen der zu betreuenden Person bleibt.
Das Verschenken von Vermögen, z.B. als sogenannte vorweggenommene Erbfolge an Kinder, wäre zum Beispiel für den Betreuer eine heikle Sache die ihm eine Strafanklage wegen Untreue im Sinne des § 266 StGB einbringen können.
Oder könnte auch die Tochter die Betreuerin werden?
Grundsätzlich können auch "Kinder" zu Betreuern bestellt werden und das macht im hohen Alter von Eltern regelmäßig mehr Sinn, als wenn der Ehegatte die Betreuung übernimmt.