Spekulationsfrist bei Verkauf selbstbewohnter Immobilie?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

"dass sie für ihn nicht gewinnbringend, sondern eher "kostenneutral" ist."

Sorry, dann ist doch Deine Frage ein wenig sinnbefreit!

Steuer zahlt man auf die Summe, die den damaligen Kaufpreis übersteigt. Was gem. Deiner Aussage ja überhaupt nicht vorliegt!


Wolke213 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 11:20

Es ist schon etwas komplizierter.. die vereinbarte Summe ist höher als 50% des damaligen Kaufpreises, da sie z. B. auch seinen bisher geleisteten Aufwand für Darlehenszinsen, Kaufnebenkosten etc. enthält. Allerdings ist sie trotzdem noch niedriger als 50% des aktuellen Verkehrswertes. Daher bin ich nicht sicher, wie das FA das Ganze im Detail bewerten wird.

Nur für den Fall, dass er doch Gewinn macht, denn sonst hat ja @Alarm67 völlig Recht, warum Du die Frist überhaupt interessant findest, ist es so, dass diese Frist von 2 Jahren nicht relevant ist, sondern die Passage

"zwischen Erwerb udn Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt."

Da er nach dem Auszug ja nicht vermietet hat, sondern sozusagen seinen Teil einfach nicht genutzt hat, ist der eventuelle Gewinn trotzdem einkommensteuerfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wolke213 
Beitragsersteller
 10.10.2023, 11:35

Die vereinbarte Summe ist höher als 50% des damaligen Kaufpreises, da wir auch seinen geleisteten Aufwand für Darlehenszinsen, Kaufnebenkosten etc. berücksichtigt haben. Ich denke aber nicht, dass man ihm das als "Gewinn" auslegen kann, da er im Prinzip nur seine Ausgaben wiederbekommt. Ich bin aber nicht sicher wie das FA das bewerten wird.

Andri123  10.10.2023, 13:44
@Wolke213

Also nochmal von vorne. Es gibt 4 Möglichkeiten, dass keine Steuer entsteht.

1. Kein Veräusserungsgewinn, trifft vielleicht zu

2. 10 Jahre, trifft nicht zu

3. Im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangen Jahren selbst bewohnt, trifft nicht zu

4. Zwischen Ansschaffung und Verkauf ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, trifft zu.

Da 4. zutrifft, ist 1. egal.

wfwbinder  10.10.2023, 14:54
@Wolke213

Die Darstellung von @Andri123 ist richtig, wie ich oben auch schon schrieb, es fällt keine Steeur an.

Kein Gewinn ist aber nicht richtig, weil die Darlehenszinsen udn andere laufende Kosten nicht angerechnet werden, sondern nur echte Verbesserungen, wie eine Neue Heizung, oder ein Anbau.

Aber egal, es wurde nie vermietet, also keine Einkommensteuer.