Mietpool Guthaben nach verkauf der Immobilie?
Moin
ich habe Ende Februar 2019 eine ETW verkauft die in einem Mietpool war. Ende 2018 wies die Abrechnung des Mietpools ein Guthaben aus (über die monatliche Ausschüttung hinaus).
Die Nebenkostenabrechnung für 2018 wies ein Defizit der Wohnung aus, das jetzt -durch den Verwalter- zusätzlich vom Käufer der Wohnung eingefordert wird, da er zum Zeitpunkt der ETV/Versand der Einladung, Eigentümer war.
Mir ist klar, daß der Käufer die Abrechnungsspitzen für 2018 tragen muß bzw. bekommt. Er ist nicht im Mietpool.
- Wie verhält es sich mit meinem -anteiligen- Mietpoolguthaben (bis zum Zeitpunkt der Veräußerung)? Es müsste doch eigentlich -anteilig- mir zustehen!? Oder habe ich das Mietpoolguthaben -analog der Abrechnungsspitzen- ebenfalls mitveräußert?
- Der Verwalter rechnete die Abrechnungsspitze für 2018 sowohl über den Mietpool ab fordert jedoch auch parallel vom Käufer ein. Dadurch wird die Arbechnungsspitze aber doch doppelt abgerechnet? Der Verwalter müßte doch dann das Mietpoolergebnis entsprechend nach oben korrigieren, wobei sich das Ergebnis insgesamt erhöht (für meine Wohnung entsprechend Anteilig)?
Leider bekomme ich keine Auskunft vom Verwalter, mit der Begründung das ich nicht mehr Eigentümer bin.... selbst die Abrechnung 2018/2019 muß ich mir über den Käufer besorgen. Die Mietpoolabrechnung 2019 liegt mir ebenfalls nicht vor (und dem Käufer auch nicht, da er nicht im Mietpool ist), so daß ich nicht weiß wie der Stand des Mietpoolguthabens zum Veräußerungszeitpunkt war. Alles sehr verwirrend....
Können Sie da etwas Licht in die Sache bringen???
Vielen Dank! :)
1 Antwort
Ein Mietpool wird doch durch eine Vereinbarung begründet und in den mir bekannten Fällen ist die sehr ausführlich.
Was steht denn in dieser Vereinbarung? Ohne deren Inhalt zu kennen spekuliert man nur.
In der Mietpoolvereingarung ist geregelt:
"Das Poolmitglied ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft im Mietpool bestehende Unterdeckung des Bewirtschaftungskontos m2 anteilig auszugleichen. Überschüsse werden anteilig ausgekehrt, sofern insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem neuen Wohnungseigentümer vorgelegt wird in der der Neueigentümer der Auszahlung zustimmt."
..-denke aber das betrifft die "Abrechnungsspitze bzw. das Ergebnis aus dem Wirtschaftsplan" und nicht das Guthaben aus dem Mietpool!?
allerdings steht im Merkblatt "Erläuterungen zu Vorgehensweisen im Mietpool" ....
"..... Veräußern Sie als Mietpoolteinehmer vorzeitig Ihre Wohnung oder Ihren Wohnungsanteil, so erhalten Sie auch hier nach Abschluß des Wirtschaftsjahres im Folgejahr eine Mietpoolabrechnung zum Zeitpunkt Ihres Austritts."
Und eine "Abrechnung" für das Wirtschaftsjahr 2019 (Endabrechnung) habe ich wie erwähnt nicht bekommen... !?