Halbwaisenrente vom Landesverwaltungsamt, trotz eheähnlicher Gemeinschaft und Kind?
Hallo ihr lieben Experten,
ich habe folgendes Problem:Ich bekomme Halbwaisenrente vom Landesverwaltungsamt (nicht von der Rentenversicherung), weil mein verstorbener Vater Beamter war (Polizist).
Diese Halbwaisenrente wird ja wie ein Gehalt betrachtet, wenn ich selbst also zu viel verdiene, fällt sie ja weg oder wird gekürzt. Da ich studiere, ist dies momentan nicht mein Problem :D
Allerdings wohne ich nun mit meinem Freund zusammen, der ein Bruttoverdienst von über 3400 € mtl. hat. Ist es rechtens, dass ich meine Halbwaisenrente noch bekomme? Oder dürfte ich sie gar nicht mehr bekommen, weil wir zusammen wohnen??Wann ist man eigentlich eine eheähnliche Gemeinschaft und hat das eine Auswirkung auf meinen Anspruch auf die Halbwaisenrente?
Meine nächste Frage wäre, was passiert, wenn wir nun planen ein Kind zu bekommen? Schlimm wäre es natürlich, dass wenn ich schwanger bin, mir plötzlich gesagt wird, dass ich die Rente nicht mehr bekomme .. deswegen möchte ich mich vorher absichern!!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!!!!
Herzliche Grüße...
Anonym :)