wohnungsräumung wer kommt dafür auf?
Erbengemeinschaft, Bruder im Pflegeheim, Sozialhilfeempfänger, Schwester seit 50 Jahren ausgezogen
4 Antworten
Die Frage 2x zu stellen ändert nichts an der Antwort.
Die Erben zahlen die Räumung entweder aus dem Erbe oder aus den eigenen Mitteln.
Wenn ein Erbe nicht zahlen will muß er das Erbe ausschlagen, dazu gibt es allerdings Fristen einzuhalten und ihm steht dann auch nichts aus dem ggf positives Erbe, nicht mal ein Tässchen.
Na aus dem Erbe. Ist da keines vorhanden, sollte das Erbe ausgeschlagen werden und der Staat übernimmt.
Ein äußerst sparsamer Sachverhalt!
Wenn kein Vermögen vererbt worden wäre hätten die Erben doch wohl ausgeschlagen.
Und nun werden sie mit der Tatsache konfrontiert, dass man nicht Rosinen picken kann.
Selbstverständlich müssen die Erben die Wohnungsräumung bezahlen, sofern was bei ihnen zu holen ist.
Kauf bricht nicht Miete. Wenn jemand die Wohnung gemietet hat, dann braucht die Wohnung auch nicht geräumt zu werden, solange der Mieter seine Miete zahlt.
Nett, wenn man den Fragestellern jedes Detail aus der Nase Ziehen muss.
es wurde keine Nutzungsentschädigung bezahlt
Dann ist er auch kein Mieter, wie währ es, wenn du die Frage erweiterst und alle fehlenden Details hinzufügst? Ich habe das Gefühl, da fehlt eine Menge. Denn wen er nachweislich dort wohnt, kann die Wohnung auch nicht versiegelt werden, erst recht nicht, wenn dort Sachen von ihm drinn sind. Da stimmt vorn und hinten was nicht.
Hier währ auch zu klähren wieviel vom Hausrat ihm gehört und wieviel dem verstorbenen. Sofern sie zusammengelebt haben.
Für die Räumung sind die alten Eigentümer verantwortlich, also ihr beide.
Gesamtschuldnerisch, also man kann sich das Geld von dem holen, der etwas hat. Der muss dann sehen, ob er den anderen rankriegen kann.
Eventuell hättest Du das Erbe ausschlagen sollen.
Wohnung wurde versteigert ein Erbe ist Mieter