Österreicherin in ein Pflegeheim nach Deutschland . Wer trägt die Kosten?

3 Antworten

Bevor Du Deine Schwester nach Deutschland holst, solltest Du erst einmal mit der Pensionskasse der Schwester abklären, welche Leistungen diese nach einem Umzug nach Deutschland übernimmt. Wenn letztendlich das Vermögen Deiner Schwester aufgebraucht ist, könntest Du in diesem fall zur Kostendeckung mit herangezogen werden oder aber es kann das Sozialamt auch fordern, dass der Umzug in eine kostengünstigere Einrichtung durchgeführt wird. Durch Ihre heirat und erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft hat sie auch gewisse Anwartschaften in Österreich erworben, die sie im deutschen System nicht hat. Und so wie ihre Rente in Österreich nicht ausreichend ist, die Kosten zu decken, ebensowenig wird dies dann in Deutschland der Fall sein.

Normalerweise die zu pflegende Person selbst. Ob Geld von der Pflegeversicherung beantragt werden kann, wäre zu prüfen. Wenn die Pflegeheimkosten das eigene Einkommen übersteigen sind die Sozialämter bzw. die nächsten Verwandten gefordert nach Lösungen zu suchen. 


vulkanismus  03.05.2015, 10:53

"Noch hat sie etwas Vermögen."

billy  05.05.2015, 21:07
@vulkanismus

Genau das war Bestandteil meiner Antwort, Dein motzender Kommentar demnach mehr als überflüssig. 

finanzfrageTeam  06.05.2015, 16:47
@billy

Lieber billy,

kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnisse wird es hier immer geben. Auf Beleidigungen bzw. Verunglimpfungen möchte ich Dich dennoch bitten, in Zukunft zu verzichten.

Wenn ein User meint, daß eine gegebene Antwort eines anderen Users nicht korrekt oder vollständig ist, kann er dies gerne tun, wenn der Kommentar sachlich und höflich ist. Am Ende kommt eine evtl. Richtigstellung dem Fragenden zugute.

Bitte schau diesbezüglich doch noch einmal in unsere Netiquette und Richtlinien unter http://www.finanzfrage.net/policy.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

Primär sie selbst.

Sekundär die unterhaltsverpflichteten Verwandten.

Als Fallback wäre zu prüfen, ob sie (wenn die ersten beiden Punkte erschöpft sind) Anspruch auf Sozialleistungen oder Rente aus Österreich hat.

Erst in letzter Instanz könnten Sozialleistungen in Deutschland greifen.