Wo wird die Höhe der jährlichen Betriebsrente in der Stuererklärung eingetragen?
Ich brauche mal Hilfe.
Ein Bekannter erhält Rente aus der Rentenpfllichtversicherung. Diese Einkünfte werden in der Anlage R in Zeile 1 eingetragen.
Nun erhält der Bekannte aber auch noch eine jährliche Rentenzahlung aus einer Betriebsrente. Wo werden diese Einkünfte eingetragen? Er benutzt Elster online.
Laut Internet gibt es da widersprüchliche Angaben. Mal heißt es in Anlage R, aber wo da? Dann heißt es in Anlage N, aber wo da?
Kann mir da jemand eine nachvollziehbare Antwort geben?
Vielen Dank fürs Durchlesen bis hier hin.
5 Antworten
Die Daten, die dem Finanzamt elektronisch gemeldet werden, muss man seit 2019 gar nicht mehr eintragen. Es reicht dann, den Mantelbogen auszufüllen. Die ganzen Anlagen R, N, Vorsorgeaufwand kann man sich ersparen.
Ich hab das letztes Jahr für meine Mutter auch so gemacht und nur die Anlage für die Krankheitskosten mit dem Mantelbogen eingereicht. Das hat funktioniert, Erstattung kam dann irgendwann. Haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung hätte ich noch eintragen können.
Dann hat man natürlich keine Vorausberechnung, aber die brauchte ich auch nicht, der Bescheid kommt ja irgendwann.
Den Belegabruf bei elster müsste man wohl irgendwie aktivieren, ich hab einfach in Papierform diese zwei Formulare abgegeben.
Anlage N, es werden ja hier - im Gegensatz zur gesetzlichen Rente - Steuern abgezogen. (Kommt natürlich auf die Höhe an.)
Die Renten werden dem Finanzamt automatisch mitgeteilt. Auf dem R-Bogen musst du nur noch ausländische Renten eintragen.
Es kommt in die Anlage N, denn er hat dafür bestimmt eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Die abgezogene Lohnsteuer zählt als Einkommensteuervorauszahlung.
"Diese Einkünfte werden in der Anlage R in Zeile 1 eingetragen"
Genaugenommen in Zeile 4 ff, in Zeile 1 steht der Name ;-)
Zu einer Betriebsrente gibt es für gewöhnlich eine Lohnsteuerbescheinigung. Die Daten werden genauso eingetragen wie bei einem noch aktiven Arbeitnehmer, mit zusätzlichen Eintragungen in Zeile 11 - 13 (ist aber in der Bescheinigung auch enthalten). Oder man ruft die Bescheinigung über die verwendete Steuersoftware beim Finanzamt ab, dann wird die Anlage N automatisch befüllt.
"Es gibt also keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Höhe ggf. bereits Steuerzahlungen erfolgt sind."
Dann richte bei Elster.de den Datenabruf ein und lass die Daten in die Erklärung einlaufen 🤷🏻♂️, dann kannst Du auch die Berechnung durchführen.
vielen Dank schon mal, aber leider hat mein Bekannter die Schriftstücke, die irgendwie mit der Betriebsrente zu tun haben, so verlegt, dass sie nicht wiedergefunden wurden. Die Höhe der Betriebsrente ist lediglich aus den Zahlungseingängen auf sein Konto ersichtlich. Es gibt also keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Höhe ggf. bereits Steuerzahlungen erfolgt sind.