Vollzeit angestellt und einmaliges Beratungshonorar - Steuererklärung?
Hallo, ich bin Ingenieur und Vollzeit angestellt. Im letzten Jahr habe ich für eine einmalige Beratungstätigkeit ein Honorar erhalten.
Wo muss ich dies in der Stererklärung angeben? Ich denke in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit), oder? Muss ich dazu auch eine EÜR abgeben?
Danke!
1 Antwort
Kommt drauf an, von wem das Honorar gezahlt wurde.
War es der Arbeitgeber, ist es Arbeitslohn--> Anlage N.
War es jemand anders, sind es sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 --> Anlage SO
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind es mangels Nachhaltigkeit nicht.
EnnoDerDritte
11.03.2021, 14:49
@Indexsurfer
Die sind in dieser Drittquelle ja auch nur beispielhaft. Es ist aber da, wo auch die Preisgelder beispielsweise drinstehen.
danke für die Antwort. Gezahlt wurde das Honorar nicht vom Arbeitgeber, sondern einem Dritten.
In welcher Zeile sollte ich es eintragen? Die Einordnungen der Anlage SO entsprechen alle nicht meinem Fall
https://www.steuern.de/steuererklaerung-gestaltungshinweise-anlage-so.html