Vollzeit angestellt und einmaliges Beratungshonorar - Steuererklärung?

1 Antwort

Kommt drauf an, von wem das Honorar gezahlt wurde.

War es der Arbeitgeber, ist es Arbeitslohn--> Anlage N.

War es jemand anders, sind es sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 --> Anlage SO

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind es mangels Nachhaltigkeit nicht.


Indexsurfer 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 12:47

danke für die Antwort. Gezahlt wurde das Honorar nicht vom Arbeitgeber, sondern einem Dritten.
In welcher Zeile sollte ich es eintragen? Die Einordnungen der Anlage SO entsprechen alle nicht meinem Fall

https://www.steuern.de/steuererklaerung-gestaltungshinweise-anlage-so.html

EnnoDerDritte  11.03.2021, 14:49
@Indexsurfer

Die sind in dieser Drittquelle ja auch nur beispielhaft. Es ist aber da, wo auch die Preisgelder beispielsweise drinstehen.