Wir hatten ein ähnlich gelagertes "Problem". Ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht ist aus meiner Sicht immer mit Vorsicht zu genießen. Eigene Erlebnisse bestätigen dies.
1. Die reinen Umlagekosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, allg. Strom, Gebäudeversicherung u.a.) könnten von dem Berechtigten gezahlt werden. Dadurch bildet man aber keine Rücklagen für den Erhalt des Gebäudes. Weiterhin sind nicht alle Kosten, die ein Haus verursacht, umlagefähig.
Dazu kommt, dass ich schon Fälle im Internet gelesen habe, dass selbst die Umlagekosten nicht von den Berechtigten gezahlt wurden und auch tatsächlich nicht gezahlt werden müssen.
2. Aus meiner Sicht wäre es besser, wenn ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird, aber nicht unentgeldlich. Ich könnte mir vorstellen, dass man z.B. einräumen kann, dass die Miete nicht höher als 75% der ortsüblichen Miete sein darf. Auch dann wäre man ja nicht verpflichtet, tatsächlich Miete zu nehmen.
Diese Mieteinnahme muss natürlich versteuert werden, dafür können aber auch die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Die Wohnung muss aber nicht vermietet werden.
3. Soll eine quasi freiwillige Zahlung neben den Umlagekosten erfolgen, so könnte man diese aus meiner Sicht auch als "Schenkung" deklarieren. Da bin ich mir nur nicht sicher, ob dies auch tatsächlich legal ist. Ich meine schon, solange die Summe innerhalb von 10 Jahren nicht die Freigrenze überschreitet. Dies Zahlungen sind erforderlich, damit das Gebäude insgesamt "am Leben" erhalten werden kann.
4. Solange ein gutes Einvernehmen zwischen Eigentümer und Berechtigten herrscht, dürften wohl keine Probleme auftreten, aber wehe, es treten solche auf. Dann bleibt man als Eigentümer auf allem hängen.
Das lebenslange Wohnrecht endet auch nicht automatisch, wenn man z.B. in ein Heim oder eine andere Wohnung geht. Eine dann eventuell angedachte Vermietung der "frei gewordenen Wohnung" geht dann nur mit Einverständnis der Berechtigten. Hintergrund ist, dass es ja sein könnte, dass der Berechtigte wieder zurück in "seine" Wohnung möchte.