ALG 1 - EInkommen des Ehepartners entscheidet über Zuschuss bei "zusätzlichen Kosten"
Hallo zusammen,
ich grübel seit ein paar Tagen über folgende meine Situation:
Ich bin seit April 2012 arbeitslos gemeldet, fange aber ab 1. Okt. wieder eine neue Arbeit an. Auf Anraten einer Freudin, die selbst als Sachbearbeiterin beim ALG 1 arbeitet, sollte ich einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss stellen, den bekäme man in der Regel für einen Monat gewährt.
Den habe ich bei meiner Sachbearbeiterin schriflich gestellt, diese rief mich zurück und fragte, ob sie mir wirklich das Formular zuschicken soll, denn hier sollte auch das EInkommen meines Mannes eingetragen werden und danach würde bewertet werden ob ich "bedürftig" bin oder nicht...das hätten wir doch auch schon bei unserem ersten Gespräch geklärt, als es um Kostenerstattung für Bewerbungen; Photos, Fahrten etc. ging...da mein Mann "zu viel" Verdient, steht mir das nicht zu...
Ich grübel und grübel und grübel - ist das nicht erst bei ALG II so, dass der Eheparter/ Lebensgefährte mit einberechnet wird? Und vor allen Dingen wunderte sich meine besagte Freundin ebenso über ihre Kollegin - das sei ihr neu! Nun frage ich mich - was ist denn das? Macht jeder Sachbearbeiter das so wie der denkt?? Wo gibts denn sowas?
Weiß jemand was hier nun richtig ist?
1 Antwort
Wenn Sie ALG I beziehen dann darf Ihr Arbeitslosengeld nicht gekürzt werden Aufgrund des Einkommens Ihres Ehegatten. Machen Sie bitte umgehend folgendes. Schreiben Sie die Sachbearberin schriftlich an, am besten gehen Sie mit diesem Schreiben in das Jobcenter und lassen sich den Eingang bestätigen. In Ihrem Schreiben fordern Sie die Sachbearbeiterin auf, schriftlich dazu Stellung zu nehmen, auf welches Gesetz Ihre dümmliche Annahme beruht. Bitte seien Sie nur so gut und lassen das dümmlich in Ihrer Nachfrage weg.:)