WBS und Vermögen wenn dieses übeschrieben wird?
Hallo,
meine Mutter muss/möchte aufgrund privater Situation (allein lebend, teils pflegebedürftig, Rentnerin) in ein Betreutes Wohnen ziehen. Um dort eine Wohnung zu bekommen, bräuchte Sie den Wohnberechtigungsschein.
Jetzt habe ich im Internet recherchiert, dass es sein kann das nach dem Vermögen gefragt wird. Aktuell ist meine Mutter noch Besitzerin/Eigentümerin unseres Einfamilienhauses, welches aber baldmöglichst an mich überschrieben wird, da Sie für das ganze keine Verwendung mehr hat. Angeben muss ich es ja trotzdem auf dem Antrag.
Kann es sein, das der WBS abgelehnt wird, da Sie aktuell noch Vermögenseigentümer ist, oder funktioniert es das man nachträglich eine Überschreibung des Vermögens vorlegt?
Wir brauchen den WBS und die Wohnung wegen der Situation so dringend...
VIelen Dank für die Antworten!
2 Antworten
Beim Antrag für einen Wohnberechtigungsschein wird das Vermögen berücksichtigt.
In welcher Form, ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Obgleich ich kein Fachmann in diesem Bereich bin, gehe ich davon aus, dass eine kurzfristige Überschreibung, um die Voraussetzungen für einen WBS zu ermöglichen, wohl nichts bringen dürfte. Ich vermute, dass auch danach gefragt wird. Andernfalls wäre es ja wohl zu einfach, die Gesetze zu umgehen.
Das funktioniert NICHT!
Durch die Übertragung/Schenkung wird die Verarmung Deiner Mutter vorsätzlich herbeigeführt.
Deine Mutter soll das Haus, wofür sie keine Verwendung hat, verkaufen.
Dann wird auch kein WBS benötigt, weil Mama genug Geld/Vermögen hat.