WBS und Vermögen wenn dieses übeschrieben wird?

2 Antworten

Beim Antrag für einen Wohnberechtigungsschein wird das Vermögen berücksichtigt.

In welcher Form, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

https://www.promietrecht.de/Wohnberechtigung/WBS-Einkommen/Antrag-Erhalt-Wohnberechtigungsschein-zaehlt-Vermoegen-E3632.htm

Obgleich ich kein Fachmann in diesem Bereich bin, gehe ich davon aus, dass eine kurzfristige Überschreibung, um die Voraussetzungen für einen WBS zu ermöglichen, wohl nichts bringen dürfte. Ich vermute, dass auch danach gefragt wird. Andernfalls wäre es ja wohl zu einfach, die Gesetze zu umgehen.

Das funktioniert NICHT!

Durch die Übertragung/Schenkung wird die Verarmung Deiner Mutter vorsätzlich herbeigeführt.

Deine Mutter soll das Haus, wofür sie keine Verwendung hat, verkaufen.

Dann wird auch kein WBS benötigt, weil Mama genug Geld/Vermögen hat.