Werkstudent + Gewerbe + Kindergeld?
Hallo Zusammen,
ich arbeite als Werkstudent & komme mit meinem Lohn genau an die Freibetrag Grenze von ca 9.400 im Jahr 2020.
Nebenbei will ich ein Gewerbe aufmachen (ich werde im ersten Jahr sehr wahrscheinlich nicht mehr als 15.000 Umsatz machen).
Darf ich das überhaupt? Und wenn ja und ich über den Freibetrag kommen sollte, fällt dann das Kindergeld weg? (muss ich sogar zurückzahlen?)
Gibt es noch Sachen auf die ich rein rechtlich achten muss? Ich habe mich über alles informiert, will aber trotzdem wissen ob ich vielleicht einfach was Grundlegendes übersehen oder falsch verstanden habe.
Danke & liebe Grüße,
Pritti
2 Antworten
Solange Du unter 25 bist und Dich in einer (Erst-)Ausbildung befindest besteht ohne Wenn und Aber Anspruch auf Kindergeld ohne Einkommensbegrenzung.
Hinsichtlich Einkommenssteuer ..... letztenlich werden Einkommen aus der Werksrudententätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit zusammen gefasst und dann entsprechend der Gesamthöhe der Steuersatz festgelegt.
Überschreitest Du die "magische" Stundengrenze von 20 Stunden in der Woche giltst Du nicht mehr als Werkstudent und musst volle Sozialversicherungsbeiträge leisten.
- Kindergeld und Einkünfte des Kindes haben nichts miteinander zu tun.
- Dies Theater um den GRundfreibetrag ist quatsch. Ein Arbeitnehmer zahlt bis 12.000,- Jahresbrutto keine Lohnsteuer wegen diverser anderer Freibeträge.
- WAs für ein Gewerbe willst Du denn aufmachen?
- Beachte, dass in der Einkommensteuer der Gewinn und nicht der Umsatz wichtig sind. Die Betriebsausgaben gehen runter.
- Viel wichtiger ist, dass Du in der Vorlesungszeit nicht die 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit überschreitest.
Kleingewerbe - Reselling.
Also müsste ich mein Vertrag auf 19 Std/Woche kürzen & dann angeben, dass ich 1 Stunde die Woche am Gewerbe arbeite (Es ist eventuell etwas mehr aber ich will auch nicht auf das Gehalt verzichten. Die können mir ja schlecht Nachweisen wie viele Stunden die Woche ich wirklich am Gewerbe sitze oder?)
Danke für die Hilfe!