Werkstudent + Gewerbe + Kindergeld?

2 Antworten

Solange Du unter 25 bist und Dich in einer (Erst-)Ausbildung befindest besteht ohne Wenn und Aber Anspruch auf Kindergeld ohne Einkommensbegrenzung.

Hinsichtlich Einkommenssteuer ..... letztenlich werden Einkommen aus der Werksrudententätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit zusammen gefasst und dann entsprechend der Gesamthöhe der Steuersatz festgelegt.

Überschreitest Du die "magische" Stundengrenze von 20 Stunden in der Woche giltst Du nicht mehr als Werkstudent und musst volle Sozialversicherungsbeiträge leisten.

  1. Kindergeld und Einkünfte des Kindes haben nichts miteinander zu tun.
  2. Dies Theater um den GRundfreibetrag ist quatsch. Ein Arbeitnehmer zahlt bis 12.000,- Jahresbrutto keine Lohnsteuer wegen diverser anderer Freibeträge.
  3. WAs für ein Gewerbe willst Du denn aufmachen?
  4. Beachte, dass in der Einkommensteuer der Gewinn und nicht der Umsatz wichtig sind. Die Betriebsausgaben gehen runter.
  5. Viel wichtiger ist, dass Du in der Vorlesungszeit nicht die 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit überschreitest.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pritti20 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 08:42

Kleingewerbe - Reselling.

Also müsste ich mein Vertrag auf 19 Std/Woche kürzen & dann angeben, dass ich 1 Stunde die Woche am Gewerbe arbeite (Es ist eventuell etwas mehr aber ich will auch nicht auf das Gehalt verzichten. Die können mir ja schlecht Nachweisen wie viele Stunden die Woche ich wirklich am Gewerbe sitze oder?)

Danke für die Hilfe!

wfwbinder  16.09.2020, 13:44
@Pritti20
Die können mir ja schlecht Nachweisen wie viele Stunden die Woche ich wirklich am Gewerbe sitze oder?)

Genau richtig erfasst. Oder im Gewerbe nur in den Semesterferien arbeiten.