Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?
Hallo,
wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.
Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.
Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?
Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.
Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?
4 Antworten
DEr Unterschied der Grenzen erklärt sich aus zwei Fakten:
1. die 425,- Euro Grenze gilt generell, auch bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb usw.
2. die 450,- Euro Grenze (nur bei 450,- Euro Jobs) hat man dort gewählt, weil der "450,- Euro Job" ein festes Institut der Sozialversicherung ist.
Also die 450,- Euro sind die Ausnahme.
Hallo,
nach § 10 SGB V beträgt die Grenze für die regelmäßigen Einkünfte in der Familienversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen bei 425 Euro (2017). Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn man eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (=Minijob) hat, gilt die Grenze von 450 Euro (jährlich unverändert).
Bei der Grenze von 425 Euro gelten aber die Regelungen des Einkommensteuerrechts. Man kann also 1000 Euro Werbungskostenpauschale pro Kalenderjahr von den Einnnahmen abziehen. bei einer Dauerbeschäftigung erhöht sich die Grenze bei Werkstudenten auf 425 Euro + (1000 : 12=) 83,33 Euro = 508,33 Euro. Bei befristeten Beschäftigungen kann sich der Grenzwert ggf. noch erhöhen. Diese Sonderregelung gilt nur für Werkstudenten.
-> Stichwort: pro rata
Gruß
RHW
Hallo, die Kollegen haben schon die beiden Grenzen erläutert. Ich kann mir auch keinen Fall denken, in dem eine Beschäftigung bis 450 EUR kein Minijob ist. Das Werkstudentenprivileg ist eine zusätzliche Möglichkeit, mehr zu verdienen, ohne den Studentenstatus zu verlieren.
Viel Glück
Barmer
Als Werkstudentin hast du keine Verdienstgrenze.
Also schau dass du genug Stunden hast um auf 600,- € oder mehr zu kommen und gut ist.
Meine Exfreundin hatte für eine Teilzeitstelle als Werkstudenten einst 2.500,- € Brutto im Monat bekommen, was glaubst du was da Netto hängen blieb...
Außer für Minijobs, gilt als Verdienstgrenze der Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße.
2.975,- € / 7 = 425,- €.