Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?

4 Antworten

DEr Unterschied der Grenzen erklärt sich aus zwei Fakten:

1. die 425,- Euro Grenze gilt generell, auch bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb usw.

2. die 450,- Euro Grenze (nur bei 450,- Euro Jobs) hat man dort gewählt, weil der "450,- Euro Job" ein festes Institut der Sozialversicherung ist.

Also die 450,- Euro sind die Ausnahme.

Hallo,

nach § 10 SGB V beträgt die Grenze für die regelmäßigen Einkünfte in der Familienversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen bei 425 Euro (2017). Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn man eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (=Minijob) hat, gilt die Grenze von 450 Euro (jährlich unverändert).

Bei der Grenze von 425 Euro gelten aber die Regelungen des Einkommensteuerrechts. Man kann also 1000 Euro Werbungskostenpauschale pro Kalenderjahr von den Einnnahmen abziehen. bei einer Dauerbeschäftigung erhöht sich die Grenze bei Werkstudenten auf 425 Euro + (1000 : 12=) 83,33 Euro = 508,33 Euro. Bei befristeten Beschäftigungen kann sich der Grenzwert ggf. noch erhöhen. Diese Sonderregelung gilt nur für Werkstudenten.

Grundlage: https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf

-> Stichwort: pro rata

Gruß

RHW


Hallo, die Kollegen haben schon die beiden Grenzen erläutert. Ich kann mir auch keinen Fall denken, in dem eine Beschäftigung bis 450 EUR kein Minijob ist. Das Werkstudentenprivileg ist eine zusätzliche Möglichkeit, mehr zu verdienen, ohne den Studentenstatus zu verlieren.

Viel Glück

Barmer

Als Werkstudentin hast du keine Verdienstgrenze.

Also schau dass du genug Stunden hast um auf 600,- € oder mehr zu kommen und gut ist.

Meine Exfreundin hatte für eine Teilzeitstelle als Werkstudenten einst 2.500,- € Brutto im Monat bekommen, was glaubst du was da Netto hängen blieb...

Außer für Minijobs, gilt als Verdienstgrenze der Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße.

2.975,- € / 7 = 425,- €.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO