Werkstudent unter 450€ im Monat überhaupt möglich/erlaubt?
Hallo, ich bin Student und beginne demnächst eine Tätigkeit als Aushilfe. Dazu habe ich mit meinem Arbeitgeber in Spe einen Arbeitsvertrag als Werkstundent abgeschlossen.
2 Tage die Woche je 5 Stunden und10€/h
Dann habe ich mal durchgerechnet und komme in einem Monat auf 500€ in allen anderen Monaten zwischen 400€ und 450€.
Durchschnittlich dann 440€/ Monat im ganzen Jahr.
Da man als Werkstudent in der Sozialversicherung anders als Minijobber behandelt wird und ich eigentlich lieber Minijobber wäre (weil mehr Geld für mich :D aber teurer für den Arbeitgeber) wollte ich mal fragen, ob man unter 451€ pro Monat überhaupt als Werkstudent abgerechnet werden darf?
Danke im Voraus :)
3 Antworten
Da man als Werkstudent in der Sozialversicherung anders als Minijobber behandelt wird und ich eigentlich lieber Minijobber wäre (weil mehr Geld für mich :D aber teurer für den Arbeitgeber)
Und wie wäre es, wenn Ihr Euch den Vorteil teilt und du damit mit Deinem Netto über 440,- im Schnitt kommst?
Etwas mehr Stundenlohn. Weniger Sozialabgaben für DEn Arbeitgeber und für Dich. Trotzdem gleichzeitig Rentenpunkte für Dich.
440,- sind für den Arbeitgeber 576,- Euro Aufwand.
Wenn Ihre auf 515,- Brutto kommt, ist es für Euch beide günstiger. das wäre ein Stundenlohn von ca. 11,70 Euro.
Denkt mal drüber nach.
Von einem Studenten kann man wohl erwarten, dass Nachdenken möglich ist. Wieso solltest Du als Minijober mehr Geld herausbekommen als ein Werkstudent bei den hier genannten Zahlen? Berücksichtige einfach den jährlichen Freibetrag - dieser wird auch anteilig beim Lohnsteuerabzug auf das Monatseinkommen berücksichtigt. Zum anderen Teil der Frage - in welchem Gesetz zum Arbeitsrecht sollte ein Mindesteinkommen für Werkstudenten festgezurrt sein? Aus dem Mindestlohngesetz läßt sich hier höchstens 8,50 € ableiten.
Bei dieser Antwort wurden die Sozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt, die beim Minijob eventuell für den AN wegfallen.
Hallo,
der Arbeitgeber hat den durchschnittlichen Bruttoverdienst zu errechnen. Wenn der Bruttoverdienst dann durchschnittlich maximal 450 Euro monatlich beträgt, hat man einen Minijob. Wenn der Verdienst höher ist, gelten die Sonderregelungen für Werkstudenten.
Bei einem festgelegten Wochenverdienst werden in der sozialversicherung 3 Monate immer 13 Wochen gleichgesetzt.
100 Euro wöchentlich x 13 Wochen = 1300 Euro : 3 Monate = 433,33 Euro monatlich
Es ist also ein Minijob. Mit der Stelle, die die Gehaltsabrechnung macht, sprechen. Bei Problemen die eigene Krankenkasse einschalten. Ggf. gibt es auch Argumente von der Minijobzentrale.
Gruß
RHW