Kleingewerbe für Fitnesstrainer und Werkstudententätigkeit gleichzeitig?
Hallo alle,
ich habe mit Januar 2023 mein eigenes Kleingewerbe gegründet, damit ich Kurse im Fitnessstudio/VHS/andere anbieten kann. Zu dem bin ich im Masterstudium und dazu arbeite ich als Werkstudentin seit Februar.
Meine Einnahmen von den Kursen werden ca. 1500-2000 Euro dieses Jahr sein, das Einkommen vom Werkstudentenjob weiß ich nicht genau, da ich im Herbst mit Studium (hoffentlich) fertig bin, und es geht Richtung Vollzeitjob.
Bis jetzt weiß ich, dass der Umsatz vom Gewerbe niedrig ist, und nach Klausel 19, muss ich keine Umsatzsteuer ausstellen.
Dazu kommen noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen gerechnet, also Werkstudent+Kleingewerbe, oder? Bis 10.908 Euro muss ich keine Einkommensteuer zahlen, da ich vllt drüber komme, gilt das für beide Tätigkeiten.
Und bei Gewerbesteuer gibt es den Freibetrag 24.500 Euro, also liege mit meinen Einnahmen deutlich niedriger.
Und dann zu den Fragen:
- Frage: mache ich Denkfehler irgendwo?
- Wegen Buchhaltung, ist es genug, dass ich nur digital meine EÜR (mit Excel), Rechnungen und Belege erfasse?
- Welche Erklärungen wann muss ich abgeben und passiert alles über Elster?
- Was kann ich als Ausgaben denn nutzen? Der Kurs ist eigentlich Zumba und dafür braucht man Lizens. Damit man Instruktor bleibt, kostet das ca. 40 Euro pro Monat. Könnte ich das als Ausgabe eingeben? Können auch Sportkleidung und Tanzschuhen dazu gerechnet werden?
- Gibt es etwas wichtiges, dass ich komplett verpasse? Derzeit kann ich mir den Steuerberater nicht leisten, Werkstudentenjob zahlt mir das Essen und Wohnen, Zumba die Krankenversicherung (muss extra 120 Euro zahlen, da ich auslÄndische Studentin bin). Ich werde das irgendwann im Laufe des Jahres machen, wenn was bleibt.
Vielen Dank Euch!
2 Antworten
Zu 3. Du füllst Anlage G zu deiner Einkommensteuererklärung aus, die du über Elster machst. Die EÜR kannst du mit Excel machen. Die Steuererklärung für 2023 kannst du erst in 2024 machen.
Zu 4. Du kannst nur die Ausgaben geltend machen, die sich auf die Tätigkeit beziehen. Sportkleidung ist da eher fragwürdig, weil du diese auch privat tragen kannst. Die Lizenzgebühren gehören sicherlich dazu. Auch die Fahrtkosten zum Arbeitsort oder sonstige Arbeitsmittel, die du ausschließlich für die Kurse angeschafft hast.
Zu 5. Alle Fragen beantwortet dir in der Regel auch dein zuständiger Sachbearbeiter bei deinem Wohnsitz- Finanzamt. Du kannst auch eine kostenpflichtige Software wie "Wiso" verwenden. Dort gibt es meist zusätzliche Informationen.
- Grundsätzlich alles richtig.
- absolut ausreichend.
- Einkommensteuererklärung mit Anlagen "N", "G", "EÜR"; Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung alles über ELSTER
- Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Also diese Lizenzabgabe, die Kleidung, Schuhe je 1/2 von Telefon, Internet. usw. usw.
- Die Krankenversicherung gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und ist auch abzugsfähig.