Werkstudent und 450-Euro-Job/ 1 Klausur übrig, keine Vorlesungen in diesem Semester.
Hi zusammen, ich habe endlos gegoogelt und kann zu meinem Fall nichts finden.
Als Student versucht man ja so wenig wie Möglich Abgaben zu haben wenn es um einen Nebenjob geht.
Bei mir ist der Fall, dass ich noch eine Prüfung habe aber erst im September. Die Vorlesungen gibt es zu dem Fach nur im Wintersemester, sprich Oktober bis Mitte Januar. Somit habe ich "quasi" Vorlesungsfrei.
Ich würde gerne zu meiner Werkstudententätigkeit zusätzlich einen 450 Euro Job ausüben, da ich schwer über die Runden komme mit meiner hohen Miete, Krankenversicherung und Studiengebühren. Ich beziehe zur Zeit Kindergeld.
Ich würde gerne wissen welche Abgaben ich haben würde mit diesen zwei Jobs? Demnach würde ich über 20 Std pro Woche arbeiten. Und es hieße ich verliere meinen Studentenstatus, weil ich mich nicht dem Studium widmen kann.- Ich habe aber wie gesagt keine Vorlesungen zu meiner letzten Prüfung.
Wie schaut es dann mit dem Kindergeld aus?
Danke!
2 Antworten
20 Stunden pro Woche darf man als Student doch arbeiten. Das ist aber die Obergrenze. Ich hab früher auch als Werkstudentin gearbeitet und zwar jede Woche 20 Stunden. Bei mir gab es da auch überhaupt keine Probleme. Und als Student kannst du auch soviel verdienen wie du willst, hauptsache alles ist richtig angemeldet und wird versteuert.
Hier wurde eine fast identische Frage beantwortet:
http://www.finanzfrage.net/frage/werkstudent--450--minijob-ueber-30-jahre
Genau fast identisch.. das habe ich bereits gelesen, jedoch weicht ein Fall nur ein wenig von einem Anderen ab, schlagen schon andere Gesetze ein, die Regelungen für erwerbstätige Studenten sind sehr vielfältig. Ich bin unter 30, also Anfang 20, meinen Minijob würde ich nicht nur am Wochenende ausüben, und beim Werkstudentenjob habe ich keine Sozialversicherungsabgaben, sowie auch keine 17% KV, bin nämlich in der Studentischen Krankenkasse ~78€.
Habe zu meiner letzten Prüfung keine Vorlesung mehr, und die Frage ist ob diese Zeit von denen auch als Vorlesungsfrei angesehen wird, so könnte ich nach Regel über 20 Std arbeiten auch unter der Woche ohne zusätzliche Abgaben.