Werkstudent und 450-Euro-Job/ 1 Klausur übrig, keine Vorlesungen in diesem Semester.

2 Antworten

20 Stunden pro Woche darf man als Student doch arbeiten. Das ist aber die Obergrenze. Ich hab früher auch als Werkstudentin gearbeitet und zwar jede Woche 20 Stunden. Bei mir gab es da auch überhaupt keine Probleme. Und als Student kannst du auch soviel verdienen wie du willst, hauptsache alles ist richtig angemeldet und wird versteuert.

Hier wurde eine fast identische Frage beantwortet:

http://www.finanzfrage.net/frage/werkstudent--450--minijob-ueber-30-jahre


SelmaH 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 11:51

Genau fast identisch.. das habe ich bereits gelesen, jedoch weicht ein Fall nur ein wenig von einem Anderen ab, schlagen schon andere Gesetze ein, die Regelungen für erwerbstätige Studenten sind sehr vielfältig. Ich bin unter 30, also Anfang 20, meinen Minijob würde ich nicht nur am Wochenende ausüben, und beim Werkstudentenjob habe ich keine Sozialversicherungsabgaben, sowie auch keine 17% KV, bin nämlich in der Studentischen Krankenkasse ~78€.

Habe zu meiner letzten Prüfung keine Vorlesung mehr, und die Frage ist ob diese Zeit von denen auch als Vorlesungsfrei angesehen wird, so könnte ich nach Regel über 20 Std arbeiten auch unter der Woche ohne zusätzliche Abgaben.