Wer muss bei Grundschuldeintragungn unterschreiben?

4 Antworten

Ich möchte nochmal auf Deine Nachfrage “ aber das Wohnrecht bleibt bestehen, oder?“ eingehen.

Falls es mit der Kreditrückzahlung nicht klappen sollte ( z.B. wegen Trennung, Krankheit, Arbeitslosigkeit) und das Haus zwangsversteigert werden sollte, so erlischt das nachrangige Wohnrecht des Vaters. Er sollte also schon wissen, was er da unterschreibt.

Außerdem sollte die Freundin sich Gedanken über ihre Kreditverpflichtungen machen für ein Haus, an dem sie gar keinen Eigentumsanteil hat. Das sollte man ggf. auch vertraglich regeln.

Es kann natürlich auch alles klappen, aber man sollte auch immer den worst case durchspielen und sich vorab ausreichend beraten lassen.

Ein Kredit für ein Haus, das mit einem Wohnrecht belastet ist, bringt Probleme bei einer Kreditaufnahme.

Bei der Objektbewertung und dem Festlegen des Beleihungswertes durch die Bank wird das Wohnrecht rechnerisch festgestell und ist zunächst eine Wertminderung, welche den Beleihungswert entsprechend vermindern würde.

Die Bank verlangt deshalb i.d.R., dass das Wohnrecht gegenüber einem Grundschuldeintrag für den Kredit im Rang zurücktritt.

Das Wohnrecht bleibt zwar dann bestehen, ist aber "nachrangig" Das hat im Verwertungsfall Auswirkung.

Mit dem Rangrücktritt muss Vater natürlich einverstanden sein und muss es notariell veranlassen, aber er gibt dann auch die Sicherheit seines Wohnrechts in einem Verwertungsfall auf.

Es kann natürlich sein dass die Bank nicht auf dem Rangrücktritt besteht. Das ist im Wesentlichen von der beantragten Kreditsumme im Verhältnis zu gekürzten Beleihugnswert abhängig. Aber dann sind auch höhere Kreditkonditionen wahrscheinlich.

Hier ist ein Vorab-Gespräch mit dem Bankberater sinnvoll.


elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 15:10

Wenn wer aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben kann ... gibt er mir dann eine Vollmacht oder?

user2358  30.08.2018, 15:18
@elsen79

Das kann er machen, aber die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein, da es sich um eine Grundbuchangelegenheit handelt.

Kann Vater nicht zum Notar, dann muss Notar eben zu ihm kommen. Sind aber höhere Kosten.

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 17:19
@user2358

Sollte er sich jedoch quer stellen und nicht unterschreiben ... der Kredit aber schon bewilligt wurde ??? Was tun? Danke

user2358  30.08.2018, 20:05
@elsen79

Wenn der Kredit schon bewilligt ist, dann schau in den Kreditvertrag, welche Auflagen (Auszahlungsvoraussetzungen) darin genannt sind.

Sollte ein Rangrücktritt des Wohnrechts keine Auszahlungsbedingung sein, dann passt doch alles, Du brauchst Vater nichts unterschreiben lassen und hast hier keinen Handlungsbedarf.

Sollte aber der Rangrücktritt des Wohnrechts verlangt sein und Vater will nicht, dann sprich nochmal mit der Bank, ob eine andere Variante ohne diesen Rücktritt mögchlich ist (evtl. weitere Sicherheiten stellen).

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 20:58
@user2358

Nichts der Art im Vertrag gefunden.

Wo steht das denn?

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 21:03
@user2358

... der Grundschuld dürfen dürfen weder in zweiter noch in dritter Abteilung des Grundbuches Rechte im Rang vorgehen ... das erwa???

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 21:19
@user2358

Habe 2015 schon mal einen Kredit aufgenommen und da habe ich alleine unterschrieben. Die Grundschuld wurde auch nie gelöscht ...

user2358  31.08.2018, 14:40
@elsen79

Das bedeutet, dass eine Grundschuld erstrangig sein muss. Du schreibst aber auch, dass bereits eine Grundschuld existiert. Für die Bank, bei welcher der neue Kredit aufgenommen werden soll? Dann würde es kein Neueintrag, sondern eine Neuvalutierung der bestehenden Grunschuld sein. Und die ist offensichtlich erstrangig.

Ist das Wohrecht für Vater überhaupt im Grundbuch eingetragen? Falls ja, ist das Enitragungsdatum vor oder nach dem Eintragungsdatum der bereits vorhandenen Grundschuld?

Um das jetzt genauer festzustellen, was eigentlich Sache ist, müssten das Grundbuch auf die vorhandenen Eintragungen und Rangverhältnisse geprüft werden. Das geht natürlich nicht per Fernanalyse.

Das Problem ist ... der Kredit ist durch allerdings musste ich wegen Ihm schon mehrfach verschieben und nun sagt die Bank, es muss bis Ende August unterschrieben sein. Mein Gefühl ist, das er nur ausreden sucht, um nicht zu unterschreiben. Er meint zwar nein aber .....

Auch Dein Vater, weil er für eine höhere Summe den Rangrücktritt erklärt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 14:17

Das Wohnrecht bleibt aber bestehen oder?

Kann er mir auch eine Vollmacht erteilen, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben kann?

wfwbinder  30.08.2018, 15:23
@elsen79

Das Wohnrecht bleibt bestehen, es rutscht nur im Rang zurück.

Mit Vollmacht geht nur, wenn die Vollmacht notariell ist. also ist es egal, er muss zum Notar, oder der Notar zu ihm.

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 17:34
@wfwbinder

Wie sieht es aus wenn er sich weigert ... der Kredit aber schon genehmigt wurde?

Danke

wfwbinder  30.08.2018, 19:33
@elsen79

Dann ist das Thema erledigt, weil durch die Weigerung die Kreditgenehmigung Geschichte ist.

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 19:39
@wfwbinder

Ich habe das Gefühl, das ihm es nicht passt, das ich was investieren möchte.

Wenn er nicht mitkommt, ich erstmal alleine unterschreib und mit ihm.nich einmal rede?

Danke

wfwbinder  30.08.2018, 22:20
@elsen79

Ohne seine Unterschrift, wird der Kredit nicht ausgezahlt werden. Das sind die typischen Bedingungen.

elsen79 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 22:26
@wfwbinder

Habe 2015 schon mal die Grundschuld eintragen lassen wegen eines Umbaukredites. Damals habe nur ich unterschrieben. Wurde auch nie gelöscht ...

wfwbinder  31.08.2018, 04:20
@elsen79

Das wundert mich, weil es sehr unüblich ist. Aber OK, probieren.