Wer muss bei Grundschuldeintragungn unterschreiben?
Mein Vater hat vor längerer Zeit, das Haus auf mich überschrieben.
Er hat natürlich Lebenslanges Wohnrecht.
Meine Freundin und ich, haben uns nun einen Kredit angefragt zum Umbauen.
Dadurch muss die Grundschuld erhöht werden.
wer muss nun unterschreiben ... Nur ich, da mir das Haus gehört oder?
Vielen Dank
4 Antworten
Ich möchte nochmal auf Deine Nachfrage “ aber das Wohnrecht bleibt bestehen, oder?“ eingehen.
Falls es mit der Kreditrückzahlung nicht klappen sollte ( z.B. wegen Trennung, Krankheit, Arbeitslosigkeit) und das Haus zwangsversteigert werden sollte, so erlischt das nachrangige Wohnrecht des Vaters. Er sollte also schon wissen, was er da unterschreibt.
Außerdem sollte die Freundin sich Gedanken über ihre Kreditverpflichtungen machen für ein Haus, an dem sie gar keinen Eigentumsanteil hat. Das sollte man ggf. auch vertraglich regeln.
Es kann natürlich auch alles klappen, aber man sollte auch immer den worst case durchspielen und sich vorab ausreichend beraten lassen.
Ein Kredit für ein Haus, das mit einem Wohnrecht belastet ist, bringt Probleme bei einer Kreditaufnahme.
Bei der Objektbewertung und dem Festlegen des Beleihungswertes durch die Bank wird das Wohnrecht rechnerisch festgestell und ist zunächst eine Wertminderung, welche den Beleihungswert entsprechend vermindern würde.
Die Bank verlangt deshalb i.d.R., dass das Wohnrecht gegenüber einem Grundschuldeintrag für den Kredit im Rang zurücktritt.
Das Wohnrecht bleibt zwar dann bestehen, ist aber "nachrangig" Das hat im Verwertungsfall Auswirkung.
Mit dem Rangrücktritt muss Vater natürlich einverstanden sein und muss es notariell veranlassen, aber er gibt dann auch die Sicherheit seines Wohnrechts in einem Verwertungsfall auf.
Es kann natürlich sein dass die Bank nicht auf dem Rangrücktritt besteht. Das ist im Wesentlichen von der beantragten Kreditsumme im Verhältnis zu gekürzten Beleihugnswert abhängig. Aber dann sind auch höhere Kreditkonditionen wahrscheinlich.
Hier ist ein Vorab-Gespräch mit dem Bankberater sinnvoll.
Wenn der Kredit schon bewilligt ist, dann schau in den Kreditvertrag, welche Auflagen (Auszahlungsvoraussetzungen) darin genannt sind.
Sollte ein Rangrücktritt des Wohnrechts keine Auszahlungsbedingung sein, dann passt doch alles, Du brauchst Vater nichts unterschreiben lassen und hast hier keinen Handlungsbedarf.
Sollte aber der Rangrücktritt des Wohnrechts verlangt sein und Vater will nicht, dann sprich nochmal mit der Bank, ob eine andere Variante ohne diesen Rücktritt mögchlich ist (evtl. weitere Sicherheiten stellen).
Das bedeutet, dass eine Grundschuld erstrangig sein muss. Du schreibst aber auch, dass bereits eine Grundschuld existiert. Für die Bank, bei welcher der neue Kredit aufgenommen werden soll? Dann würde es kein Neueintrag, sondern eine Neuvalutierung der bestehenden Grunschuld sein. Und die ist offensichtlich erstrangig.
Ist das Wohrecht für Vater überhaupt im Grundbuch eingetragen? Falls ja, ist das Enitragungsdatum vor oder nach dem Eintragungsdatum der bereits vorhandenen Grundschuld?
Um das jetzt genauer festzustellen, was eigentlich Sache ist, müssten das Grundbuch auf die vorhandenen Eintragungen und Rangverhältnisse geprüft werden. Das geht natürlich nicht per Fernanalyse.
Das Problem ist ... der Kredit ist durch allerdings musste ich wegen Ihm schon mehrfach verschieben und nun sagt die Bank, es muss bis Ende August unterschrieben sein. Mein Gefühl ist, das er nur ausreden sucht, um nicht zu unterschreiben. Er meint zwar nein aber .....
Auch Dein Vater, weil er für eine höhere Summe den Rangrücktritt erklärt.
Das Wohnrecht bleibt aber bestehen oder?
Kann er mir auch eine Vollmacht erteilen, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben kann?
Ich habe das Gefühl, das ihm es nicht passt, das ich was investieren möchte.
Wenn er nicht mitkommt, ich erstmal alleine unterschreib und mit ihm.nich einmal rede?
Danke
Habe 2015 schon mal die Grundschuld eintragen lassen wegen eines Umbaukredites. Damals habe nur ich unterschrieben. Wurde auch nie gelöscht ...
Wenn wer aus gesundheitlichen Gründen nicht unterschreiben kann ... gibt er mir dann eine Vollmacht oder?