Drohende Insolvenz - Sonh das Haus überschrieben

1 Antwort

überschrieben

Mit Kuli oder Wachsmalstift? Ich glaube, nur Kulis sind für notarielle Verträge zugelassen, dokumentenechte genauer gesagt. Und das Ding unter das man seinen Friedrichwilhelm oder Ernstaugust krakelt wird dortenhalber auch nicht mit Malbuch, sondern mit "Schenkungsvereinbarung" übertitelt sein. Und schon hast Du ein veritables Problem: Verarmung des Schenkers ist ein Grund zur Rückforderung des Geschenks. Wie es das Unglück will, entscheidet darüber nicht der spendable Pappi, sondern jemand anderes, z.B. der Insolvenzverwalter.

Wie Dir das Haus verbleiben kann? Zünd die Hütte an und warte geduldig darin bis das Feuer verglimmt. Dann gehört es Dir, für immer und ewig.